VILLAE RUSTICAE DER PROVINZ GERMANIA SUPERIOR

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Einleitung

Leider läßt der bislang höchst unterschiedliche archäologische Forschungsstand im südlichen Obergermanien keine aussagekräftige, flächendeckende Betrachtung der ländlichen Besiedlung zu. Aus diesem Grund scheint es ratsam, nur auf das derzeit am besten erforschte Teilgebiet, das Territorium der Rauraker und Helvetier in der heutigen Schweiz, zurückzugreifen und die dort exemplarisch getroffenen Feststellungen durch einige Verweise auf die Verhältnisse in der Civitas Lingonum (Hauptort: Langres/Andamantunnum) und der Civitas Sequanorum (Hauptort: Besançon/Vesontio) zu ergänzen.


Naturräumliche Siedlungsvoraussetzungen in der Schweiz

Beim Siedlungsgebiet der Rauraker und Helvetier, dem Schweizer Mittelland zwischen Alpenrand, Jura, Rhein und Genfer See, handelt es sich um ein im Tertiär entstandenes Becken aus Sandstein, Konglomeratgestein und Mergel, bedeckt von Gletscherschutt und Schottern (siehe dazu u.a. Roth-Rubi 1994, 309). In Richtung auf das Rheinknie bei Basel schließen sich im Nordwesten die Ausläufer des Jura an. Güte und Ertrag des Bodens stehen dabei in unmittelbarer Abhängigkeit von der topographischen Höhe. Im Siedlungsbild der römischen Zeit manifestiert sich dies in einer geringeren Erschließung des Jura- und Alpengebiets sowie einer deutlichen Konzentration der Siedlungsstellen im Bereich der großen Seen und entlang der Flußläufe von Aare, Reuss, Limmat und Rhein.


Ländliche Siedlungskontinuitäten seit der späten Eisenzeit

Im Zusammenhang mit dem geplanten Auszug der Helvetier aus ihren Siedlungsgebieten im Jahr 58 v.Chr. berichtet C. Iulius Caesar (De bello Gallico I 5):
" Sobald sie sich hierfür bereit glaubten, zündeten sie alle ihre Städte (oppida), etwa 12, um die 400 Dörfer (vici) und die restlichen Einzelgehöfte (aedificia privata) an und verbrannten alle Getreidevorräte außer denen, die sie mitnehmen wollten..."
Aus dieser Textstelle wird klar, daß zur Infrastruktur des helvetischen Territoriums neben umwehrten städtischen und dörflichen Anlagen offenbar auch ländliche Einzelsiedlungen gehörten, deren Anzahl in Fortsetzung der Aufzählungsreihenfolge vermutlich recht hoch gewesen sein dürfte. Dennoch ist zu diesen Gehöften, vor allem jenen aus der Zeit nach dem Gallischen Krieg, bislang nur wenig bekannt. Die Ursachen dieser Kenntnislücke beruhen zum großen Teil auf der Schwierigkeit, die in leichter Holzbauweise errichteten späteisenzeitlichen Gebäude, zumal bei der im Betrachtungsgebiet überwiegenden Bodenbeschaffenheit, archäologisch nachzuweisen. Das fast vollständige Fehlen von Indizien eisenzeitlicher Vorläufer im Bereich der besser erforschten römischen Guthöfe (Villae rusticae) ist allerdings auffällig und schließt zumindest eine Standortkontinuität zwischen den Landsiedlungen der späten Eisenzeit und der römischen Kaiserzeit in der Regel aus.
Ausnahmen hiervon bilden etwa eine nur in Teilen ergrabene Villa rustica in Messen (Kt. Solothurn) und der Gutshof von Morat/Murten (Kt. Fribourg). In Messen gehen die Ursprünge der Villa eventuell auf ein durch einem Graben umfriedetes Holzpfostenhaus mit weiß getünchten Lehmwänden aus der Mitte des 1. Jh. v.Chr. zurück, während in Morat/Murten zumindest Gebäudespuren, Gruben und eine Brandbestattung auf eine Besiedlung seit dem mittleren 1. Jh. v.Chr. hindeuten. Als derzeit prägnantestes Schweizer Beispiel für eine Siedlungskontinuität müssen jedoch die Befunde unter der römischen Villa von "Parc de La Grange" in Genf (Kt. Genève) genannt werden, auch wenn dieser Fundort schon im Stammesgebiet der Allobroger (Gallia Narbonensis) und damit knapp außerhalb des obergermanischen Betrachtungsraumes liegt. Außer Einfriedungsgräben, die chronologisch bis ins 2. Jh. v.Chr. zurückreichen, konnten hier drei Holzpfosten-/Schwellbalkenbauten mit einfachen, rechteckigen Grundrissen ohne nennenswerte Binnengliederung festgestellt werden. Letzte Umbauten an diesen seit dem mittleren 1. Jh. v.Chr. existierenden Häusern fanden noch in den Jahren zwischen 10v. und 10n.Chr. statt.


An weiteren Villenplätzen beschränkt sich der Nachweis eisenzeitlicher Hinterlassenschaften hauptsächlich auf Kleinfunde, vor allem Keramik, bei der das lange Fortleben einheimischer Formen- und Fertigungstraditionen noch während der frühen römischen Kaiserzeit zu einer gewissen Vorsicht mahnt.
So ist es z.B. bei dem mehrfach abgewinkelten Graben unter dem Haupthaus der Villa rustica von Möhlin (Kt. Aargau), dessen Verfüllung einige Spätlatènefunde erbrachte, schwer zu entscheiden, ob es sich tatsächlich noch um vorrömische oder nicht bereits frührömische Befunde handelt, zumal sich im genannten Fall die Holzbaustrukturen der ersten gesichert römischen Siedlungsphase noch am Grabenverlauf zu orientieren scheinen.

 

Zur Fortsetzung vorrömischer Bautraditionen unter römischer Herrschaft

Für ein gewisses Fortleben einheimischer Bautraditionen noch zu Beginn der römischen Herrschaft könnte immerhin die erste Phase des Gutshofes von Laufen-Müschhag (Kt. Bern) sprechen. Der hier in den Jahren 14/20 n.Chr. errichtete, annähernd rechteckige Holzpfostenbau besaß nach Ausweis der Befunde vermutlich Flechtwerkwände mit Lehmverstrich und ein Stroh- oder Schindeldach. Für seine rekonstruierbare Innenraumaufteilung, die durch zwei zweiflügelige Eingangstüren erschlossen wurde, gibt es unter den Hauptgebäuden römischer Gutshöfe bisher keine Entsprechung. Zugehörig ist ein nach Nordosten verlaufender Abwasserkanal mit einer Fassung aus Kalksteinblöcken.

Das vierräumige Haus diente offenbar Leuten zu Wohnzwecken, deren anfängliche Erwerbsquelle unter anderem in der Ausbeutung und Verhüttung von örtlich anstehendem Bohnerz (Konkretion aus Brauneisenstein) bestand. Möglicherweise erst kurz vor der Fertigstellung der 1. Phase eines neuen, steinernen Haupthauses, dessen u-förmige Frontportikus eine Ecke des alten Gebäudes tangiert, wurden der Holzpfostenbau und ein eventuell zugehöriges, zwölfpfostiges Nebengebäude um ca. 60/70 n.Chr. planmäßig niedergelegt.

Vergleichbar rar wie in der Schweiz scheinen gesicherte Siedlungskontinuitäten auch im Gebiet der Sequaner und Lingonen zu sein, soweit der Forschungsstand Aussagen zuläßt. So wurden potentielle Verbindungen zur späten Eisenzeit, wie z.B. bei einer großen Villenanlage in Lux (Dèp. Côte-d'Or / F), deren Ursprünge möglicherweise bis in die Stufe Latène III zurückreichen, meist ebenfalls nur auf Basis des keramischen Fundmaterials erschlossen. Gesicherte Baubefunde bilden bislang ein Desiderat. Immerhin deutet sich für einige Villae, so z.B. die Gutshöfe von Pont-de-Poitte (Dèp. Jura / F) oder Chassey-Lès-Montbozon (Haute Marne / F), dann bereits eine Entstehung in augusteischer bzw. sogar frühaugusteischer Zeit an. Inwieweit sie, wie gelegentlich vermutet, zum Teil als unmittelbar benachbarte Nachfolger eines der zahlreichen, meist unerforschten metallzeitlichen Gehöfte (ferme indigène) angesehen werden können, bleibt allerdings spekulativ.


Die Entwicklung der ländlichen Siedlungslandschaft in der Kaiserzeit

Sieht man von den wenigen Plätzen mit Hinweisen auf eine Siedlungskontinuität seit der Spätlatènezeit ab, bahnt sich eine flächige Erschließung des Helvetier- und Raurakergebietes mit Villae rusticae, also landwirtschaftlichen Betrieben, erst im ersten Drittel des 1. Jh. n.Chr. an. Das zeitliche Zusammentreffen mit der Etablierung des Legionslagers von Windisch/Vindonissa (Kt. Aargau) im Jahre 16/17 n.Chr. hat dabei der Vermutung Raum gegeben, daß diese Entwicklung in ursächlichem Zusammenhang mit dem durch die ständige Truppenpräsenz gesteigerten Versorgungsbedarf gesehen werden muß. Allerdings deutet in der ersten Aufsiedlungsphase nichts auf einen besonderen Bezug zum Militär oder gar eine in diesem Fall zu erwartende Konzentration der Gutshöfe im Windischer Umfeld hin.
Auch um die Mitte des 1. Jh. n.Chr. zeichnet sich in der Siedlungsverteilung noch keine signifikante Änderung ab. Ein sich scheinbar ergebendes Übergewicht der Siedlungsstellen in der Nordschweiz ist wohl eher auf den derzeitigen Publikationstand, als auf die historischen Gegebenheiten zurückzuführen.

Im Verlauf der 2. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. ist dann nochmals ein deutlicher Besiedlungsschub zu verzeichnen, der sich wiederum besonders in der Nordschweiz bemerkbar macht. Vor allem im vorher weitgehend ausgesparten Umfeld des Legionsstandortes Windisch (Kt. Aargau) springt die Zunahme der Hofstellen deutlich ins Auge. Nach derzeitigem Forschungsstand zeichnet sich zudem eine Expansion der Villenlandschaft im südöstlichen Mittelland bzw. entlang des Alpenrandes, d.h. auch in topographisch ungünstigere Siedlungsregionen ab. Ein besonders abgelegenes Beispiel bildet etwa der Gutshof von Alpnach (Kt. Obwalden).
Gegenüber den Besiedungsschüben des vorangegangenen Jahrhunderts fällt schließlich die Anzahl der erst im 2. Jh. n.Chr. neu angelegten Villae rusticae stark zurück. Im Betrachtungsgebiet konzentrieren sie sich im wesentlichen wieder auf die Nordschweiz.

Obwohl das Fundmaterial aus Villen im Sequaner- und Lingonengebiet bisher meist allenfalls summarisch vorgelegt ist, deutet sich auch hier unter den etwas näher datierbaren Siedlungsstellen eine anscheinend recht starke Gründungswelle bereits in der 1. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. an. Deren Anfänge reichen offenbar, wie oben bereits ausgeführt, zum Teil noch in die augusteische Zeit zurück. Daran anschließend lassen sich nur vereinzelt Gründungen um die Jahrhundertmitte oder in der 2. Hälfte feststellen, während für die meisten der chronologisch überhaupt fixierbaren Villae rusticae derzeit lediglich ein allgemeiner Siedlungsbeginn im 1. Jh. n.Chr. angenommen werden kann. Potentiell erst während des 2. Jh. n.Chr. errichtete Anlagen sind bisher kaum nachgewiesen.

 

Trotz eines diesbezüglich nur sehr lückenhaften Forschungsstand kann man davon ausgehen, daß die im Helvetier- und Raurakergebiet während des frühen 1. Jh. n.Chr. gegründeten Gutshöfe zunächst in Holzbauweise errichtet wurden. Wenngleich letztere, wie z.B. bei einer um 50/70 n.Chr. gegründeten Villa in Wetzikon-Kempten (Kt. Zürich), auch noch im mittleren 1. Jh. n.Chr. gelegentlich zur Anwendung kam, herrschte nun anscheinend bereits die Steinbauweise vor. Auch ältere Holzanlagen wurden in dieser Zeit zunehmend in Stein um- bzw. ausgebaut. Im Mittelpunkt diesbezüglicher Betrachtung steht dabei natürlich vor allem das Haupthaus, während die Nebengebäude oder gar leichten Stallbauten auch weiterhin häufig als Holzkonstruktionen fortbestanden oder sogar entsprechend neu errichtet wurden. So erfolgte z.B. der steinerne Ausbau eines im mittleren 1. Jh. n.Chr. zu Wohnzwecken angelegten, vermutlichen Nebengebäudes in Aeschi (Kt. Solothurn) erst an der Wende zum 2. Jh. n.Chr..

Ohnehin ist eine zu scharfe Unterscheidung zwischen Holz- und Steinbauten mit einiger Vorsicht zu betrachten. Angesichts der mitunter nur in den untersten Lagen erhaltenen Gebäudefundamente kann nämlich nicht immer sicher entschieden werden, ob sich die Wände darüber als massive Steinmauern oder aber Holzfachwerkkonstruktionen auf einem Sockelmauerwerk erhoben. Nur in wenigen Fällen, so etwa durch die Zusammensetzung des Zerstörungsschutts der ersten Haupthausphase bei einem um 90/100 n.Chr. gegründeten Anwesen in Alpnach (Kt. Obwalden), ist letztere Bauweise sicher nachgewiesen.
Eine Auffälligkeit in der Besiedlungsentwicklung des Schweizer Mittelandes stellen zweifellos die anfängliche Aussparung des unmittelbaren Windischer Umfeldes und seine dann verstärkte Aufsiedlung mit Villae rusticae im Verlauf der 2. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. dar. Ob sich dahinter, ebenso wie in der zeitgleichen Erschließung topographisch ungünstigerer Siedlungsregionen, vielleicht ein geplantes und gelenktes Siedlungsprogramm verbirgt, ist kaum eindeutig zu beantworten.

Eine regionale Besonderheit bildet immerhin das bei den Villae in der Nordschweiz gehäufte Vorkommen von Ziegeln mit militärischen Stempelabdrücken, das in den germanischen Provinzen und Raetien ohne Parallelen ist.

Vor allem die Stempel der nacheinander in Windisch-Vindonissa (Kt. Aargau) stationierten Legionen XXI Rapax (45/46-69 n.Chr.) und XI Claudia (70-101 n.Chr.) fanden in der 2. Hälfte des 1. Jh. sowohl beim Ausbau älterer Anlagen, wie z.B. in den Steinbauphasen der Gutshöfe von Gränichen (Kt. Aargau), Neftenbach (Kt. Zürich), Triengen (Kt. Luzern) oder Winkel-Seeb (Kt. Zürich), als auch bei Neubauten Verwendung. Gegenüber den mit 1 bis 10 Stücken in der Regel geringen Nachweismengen fällt besonders die Villa von Triengen (Kt. Luzern), aus deren Steinbauphase bislang mindestens 258 Ziegel mit Legionsstempel bekannt sind, deutlich aus dem Rahmen. Doch auch in einer so entlegenen, verhältnismäßig kleinen Anlage wie dem Hof von Alpnach (Kt. Obwalden) wurden insgesamt noch 52 Stempelmarken der Windischer Truppen gefunden.

In der Versorgung ziviler Landsiedlungen mit militärischem Baumaterial scheint sich somit eine bislang nicht näher definierbare Verbindung zwischen dem Militär und den Bewirtschaftern der Villae rusticae anzudeuten. Durchaus vorstellbar wäre, daß es sich bei letzteren, besonders im unmittelbaren Einzugsgebiet des Windischer Legionslagers, vielleicht um Pächter militärischer Liegenschaften auf dem Territorium legionis gehandelt hat. Ebenso erwägenswert scheint ein staatlich initiiertes Landerschließungsprogramm, bei dem das Militär zumindest insofern unterstützend tätig war, daß es privaten Gutshofbesitzern, möglicherweise zu günstigen Konditionen, Baumaterial zur Verfügung stellte. Einige der Produktionsstätten, d.h. der Militärziegeleien, lagen offenbar im Raum zwischen Hunzenschwil und Rupperswil, östlich von Aarau (Kt. Aargau). Selbst noch bei Neugründungen des 2. Jh. n.Chr., wie z.B. Gutshöfen in Döttingen (Kt. Aargau) und Koblenz (Kt. Aargau), wurden entsprechende Ziegel anscheinend in Erstwendung verbaut.

Neben den noch bis in die 2. Hälfte hinein zu beobachtenden Umstellungen von Holz- auf Steinbauten, wofür etwa ein Haupthaus in Kallnach (Kt. Bern) ein spätes Beispiel abgibt, läßt sich in vielen Anlagen ab dem fortgeschrittenen 2. Jh. n.Chr. eine rege Aus- und Umbautätigkeit feststellen. Sie manifestiert sich häufig vor allem in der Erweiterung der Hauptgebäude und der Steigerung ihres Ausstattungsluxus, u.a. etwa durch Einbau neuer Mosaikböden, durch Marmorverkleidungen und Wandmalereien.
Dabei scheint sich spätestens jetzt eine gewisse Häufung vom Villen mit palastartig ausgebauten Herrenhäusern im Bereich vom Neusiedler-See bis zum Genfer-See und ein wahrnehmbares Luxusgefälle zur Nordschweiz hin abzuzeichnen.

Sicherlich spielt die Nähe zum Hauptort der Helvetier in Avenches/Colonia Aventicum (Kt. Vaud), zur Stadt Nyon/Colonia Iulia Equestris (Kt. Vaud), dem großen Vicus Lausanne/Lousonna (Kt.Vaud) und dem am Westende des Genfer Sees gelegenen Hauptort der Allobroger in Genf/Genava (Kt. Genève) eine dabei nicht ganz unwesentliche Rolle.

 

Anlage und Gliederung der Villae rusticae

Frühe Holzbauten

Die Kenntnisse über die frühen Bauzustände der Gutshöfe sind bis heute äußerst mangelhaft und oft konnte der Siedlungsbeginn lediglich auf Basis des vorhandene Kleinfundmaterials, vor allem der keramischen Hinterlassenschaften, erschlossen werden. Das Vorgehen bei den teilweise bis ins 18.und 19. Jh. zurückreichenden Altgrabungen, die meist nur einen Ausschnitt der Hofareale erfassenden Grabungsflächen und die oft widrigen Bodenverhältnisse behinderten lange die Erkenntnis, daß den leichter feststellbaren jüngeren Steinbauten der Villae rusticae auch in der Schweiz wohl meist Holzbauphasen vorausgingen. Entsprechende Befunde aus der 1. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. kennt man immerhin in:
- Buchs (Kt. Zürich).
- Dietikon (Kt. Zürich).
- Laufen (Kt. Bern).
- Le Landeron (Kt. Neuchâtel).
- Möhlin (Kt. Aargau).
- Morrens (Kt. Vaud).
- Neftenbach (Kt. Zürich).
- Triengen (Kt. Luzern).
- Vallon (Kt. Fribourg).
- Winkel-Seeb (Kt. Zürich).
Dabei handelt es sich in der Regel nur um Abschnitte von Wandgräbchen und um Pfostenlöcher der Holzgebäude sowie mitunter Teile der Hofeinfriedungsgräben. Von Ausnahmefällen wie dem Gutshof von Laufen (Kt. Bern) abgesehen, bevorzugte man bei Wohngebäuden offenbar Schwellbalkenkonstruktionen, während bei Wirtschaftsgebäuden auch häufig die Pfostenbauweise zu beobachten ist.
Wie die Rekonstruktionszeichnung eines bereits zu Beginn des 1. Jh. n.Chr. in Vallon (Kt. Fribourg) errichteten Gutshofgebäudes zeigt, waren derartige Schwellbalkenhäuser, wenn ihrer Fachwerkwände komplett verputzt waren, optisch mitunter kaum von Steinbauten zu unterscheiden.

Leider reichen an fast keinem der genannten Fundorte die festgestellten Bebauungsspuren aus, um ein vollständiges Gesamtbild einer frühen Hofanlage zu erstellen. Den diesbezüglich bislang noch besten Eindruck vermitteln die Befunde der Villa rustica von Neftenbach (Kt. Zürich).

Im Bereich des jüngeren, steinernen Haupthauses wurde hier um 30 n.Chr. ein erstes Holzgebäude errichtete, an dessen Ausrichtung sich auch noch seine Nachfolger orientierten. Es handelte sich dabei um einen rechteckigen Schwellbalkenbau in Lehnfachwerktechnik mit anscheinend vollständig verputzen Wänden. Das Fehlen von Dachziegeln und der Nachweis von Traufgräben an beiden Schmalseiten läßt auf ein Walmdach mit möglicher Schindeldeckung schließen. Der Vorderfront und einer Schmalseite war eine l-förmige Portikus vorgelagert. Im Inneren des Gebäude konnten zwei gleich große Räume festgestellt werden, von denen einer noch Reste von Wandbemalung aufwies. Interessanterweise scheint ein im rechten Winkel auf die Hauptfront des Gebäudes zuführendes Zaun- oder Heckengräbchen (partiell als Doppelgraben) die Flucht der Trennwand zwischen den beiden Räumen weiter fortzuführen. Hierin sind möglicherweise erste Hinweise auf eine Trennung zwischen dem Nutz-/Wirtschaftsteil (pars rustica) und dem Wohnteil (pars domestica) - sowohl beim Haupthauses als auch bei der Hofanlage insgesamt - zu erkennen. Nordöstlich des Haupthauses konnte in der vermeintlichen Pars rustica ein einfaches Nebengebäude in Holzpfostenbauweise nachgewiesen werden, das wohl Wirtschaftszwecken diente. Die Freifläche zwischen den beiden Gebäude war zumindest teilweise geschottert. Eine Holzwasserleitung (Teuchel), die von einer gefaßte Quelle zu einer Brunnenstube an der Nordwestecke des Haupthauses führte, stellte die Wassersorgung des Hofes sicher. Spuren einer zweiten Teuchelleitung fanden sich nahe des Nebengebäudes.

Hinweise auf eine Hofeinfriedung liegen hingegen erst aus der 2. Gutshofphase vor. Dabei handelt es sich um Hecken- oder Zaungräbchen, die ein offenbar rechteckiges Hofareal umschlossen. Gräbchen und Postenlöcher deuten auf eine Toranlage hin. Den Beginn dieser Phase markiert ein Brand des alten Haupthauses um die Mitte des 1. Jh. n.Chr. und die anscheinend unmittelbar darauf folgende Errichtung eines Neuen. Der gegenüber seinem Vorgänger leicht nach Westen verschobene Bau wurde wiederum als Holzfachbau mit verputzen und bemalten Lehmgefachewänden errichtet. Allerdings hatten seine Schwellbalken nun keinen direkten Bodenkontakt mehr, sondern lagen auf einem niedrigen Sockelmauerwerk auf. Sein Grundriß - mit einer zwischen zwei verspringenden Eckräumen zurückgesetzten Frontportikus - entspricht schon dem besonders bei steinernen Wohngebäuden auf Gutshöfen in den Nordwestprovinzen häufig anzutreffenden Baukonzept der sogenannten "Portikusvilla mit Eckrisaliten". Die noch beim Vorgängerbau zu vermutende Verbindung von Wohn- und Wirtschaftsräumen unter einem Dach ist nun nicht mehr erkennbar. Ein gekiester, von Straßengräben begleiteter Weg führte direkt auf die Front des Haupthauses zu und erschloß über mögliche Querwege das recht große Hofareal, in dem fünf Nebengebäuden in Holzpfostenbauweise lokalisiert werden konnten. Ihre Verteilung folgt keinem ersichtlichen Muster. Auch für eine Binnengliederung des Hofes gibt es keine Anhaltspunkte. Insgesamt neun nahe seiner Einfriedung gelegenen Brandgräber können der vorliegenden Holzbauphase zugerechnet werden. Die Wasserversorgung der Anlage war auch weiterhin durch die von der Vorgängerphase übernommene und ausgebaute Brunnen- und Leitungsanlage garantiert. Ein aus dem Hauptgebäude führender Abwasserkanal deutet jedoch noch auf eine andere Wasserzufuhr hin. Im Verlauf der 2. Holzbauphase entstand nordwestlich des Haupthauses schließlich auch der erste lokale Steinbau in Form eines separaten Badegebäudes. Ein umfangreicherer steinerner Ausbau der Villae rustica von Neftenbach (Kt. Zürich) setzte jedoch erst in den 80er Jahren des 1. Jh. n.Chr. ein.

Steinerne Gutshofanlagen

Das beste Bild über die Anlage und Gliederung der Villa rusticae vermitteln immer noch deren Steinbauphasen. Über die genauen Ausmaße der Gutshöfe ist dennoch oft relativ wenig bekannt. Häufig wurden nur das durch massiven Trümmerschutt auffallende Haupthaus und/oder das durch seine stabile Konstruktion besser erhaltene Badegebäude erkannt und in Teilen ergraben. Über die meist in leichterer Bauweise errichteten Nebengebäude liegen insgesamt deutlich weniger Informationen vor. Flächendeckende Forschungsgrabungen von Gutshöfen, wie etwa bei der Villa von Orbe (Kt. Vaud), bilden die Ausnahme. Nicht selten ist die Ausdehnung des Hofareals entweder nur durch Sondagen im Umfeld bekannter Gebäudestrukturen oder aufgrund der topographischen Situation erschlossen.
In Bezug auf die Anlage der Gutshöfe in den Nordwestprovinzen, d.h. die Gliederung ihrer Binnenstrukturen, unterscheidet man zwei Grundmuster:
a) Streuhofanlagen.
b) Axialanlagen.

Bei Streuhofanlagen sind Haupthaus und Nebengebäude derart über das Siedlungsareal verteilt, daß oft weder ein spezieller Bezug der Baufluchten aufeinander, noch ein übergeordnetes, axiales Binnengliederungskonzept der Hofanlage oder eine klare Trennung zwischen Pars urbana und Pars rustica (d.h. von Wohn- und Wirtschaftsareal) ersichtlich ist. Damit ist die Zusammenfassung der Bauten in einer gemeinsamen, oft mehr oder minder rechteckigen Einfriedung nicht ausgeschlossen, auch wenn in machen Fällen bislang keine Umgrenzung festgestellt werden konnte.
Beispiele solcher Streuhöfe finden sich im Betrachtungsgebiet etwa in:
- Alpnach (Kt. Obwalden).
- Boécourt (Kt. Jura).
- Ferpicloz (Kt. Fribourg).
- Hüttwilen (Kt. Thurgau).
- Langendorf (Kt. Solothurn).
- Laufen (Kt. Bern).
- Maisprach (Kt. Basel-Land).
- Olten, "Im Grund" (Kt. Solothurn).
- Uetendorf (Kt. Bern).
- Wiedlisbach (Kt. Bern).
- Zurzach(?) (Kt. Aargau).
In der Regel handelt es sich dabei um Gutshöfe kleiner bis mittlerer Größe.

Als Referenzbelege für Streuhofanlagen auch im Sequaner- und Lingonengebiet wären etwa die Villa rustica von Tavaux (Dép. Jura / F) und vielleicht der Hof von Selongey (Dép. Côte-d'Or / F) anzuführen.

Axialanlagen orientieren sich in der Regel an der Pars urbana, in deren Zentrum das Haupthaus steht. Auf dessen repräsentative Hauptfront sind im Idealfalle die Fluchtachsen der meisten Gebäude, der Hofmauern und der Hauptzufahrtswege bezogen, so daß sich in der Anlage der Pars rustica häufig eine gewisse Bausymmetrie bemerkbar macht. Dies bedeutet jedoch nicht, daß zwangsläufig alle Gebäude ein spiegelbildliches Pendant besitzen. Generell unterscheidet man längsaxiale Anlagen, bei denen sich die Pars urbana an eine Schmalseite des meist mehr oder minder rechteckig umfriedeten Hofareals anschließt, von queraxialen Gutshöfen, bei denen das Wohnareal an einer der Langseiten zu finden ist. Charakteristisch ist dabei ihre strikte, durch Mauern oder Gebäuderiegel unterstrichene Trennung von der Pars rustica. Auch greift das Haupthaus nicht zwangsläufig exakt die Gebäudeausrichtung im Wirtschaftsbereich auf, sondern ist gelegentlich leicht gegenüber der allgemeinen Hofachse verdreht oder schoben. Im interessierenden Betrachtungsraum herrschen längsaxiale Anlagen vor.
Zu nennen sind beispielsweise:
- Biberist (Kt. Solothurn).
- Buchs (Kt. Zürich).
- Colombier (Kt. Neuchâtel).
- Dällikon (Kt. Zürich).
- Dietikon (Kt. Zürich).
- Liestal (Kt. Basel-Land).
- Neftenbach (Kt. Zürich).
- Oberentfelden (Kt. Aargau).
- Orbe (Kt. Vaud).
- Vicques (Kt. Jura).
- Winkel-Seeb (Kt. Zürich).
- Yvonand (Kt. Vaud).
Es handelt sich dabei durchweg um flächenmäßig große Gutshöfe.

Vergleichbare Villae rusticae finden sich im Sequanerland z.B. in Vitreux (Dép. Jura / F) oder auf dem Gebiet der Lingonen etwa in Lux (Dép. Côte-d'Or / F).

So unterschiedlich wie die Grundgliederungen der unter dem Begriff Villae rusticae zusammengefaßten Siedlungen, sind auch ihre Größe und Bebauung.
An unterster Stelle stehen Bauernhöfe, wie etwa in Boécourt (Kt. Jura), mit einfachen Wohnhaus, ein bis zwei Nebengebäuden und einer Hoffläche bis ca. 3 ha. Zur Bewirtschaftung solcher Gehöfte läßt sich eine Personengruppe im Umfang einer Familie veranschlagen.

Für eine mittelgroße Villa, wie z.B. einen Hof mit ca. 4,5ha in Langendorf (Kt. Solothurn), der neben einem repräsentativeren Hauptgebäude und Wirtschaftsbauten auch ein zu Wohnzwecken dienendes Nebengebäude besitzt, ist dann schon mit einer bedeutend höheren Kopfzahl zu rechnen. Schätzungen gehen hier von einer Gruppe von bis zu 50 Personen aus, die sich aus der Familie des Gutsbesitzers oder -pächters und von ihr abhängigen Familien und/oder Tagelöhnern zusammensetzt (siehe dazu u.a. Schucany 1999, 92).

Die Grenze zur Großvilla ist sicherlich fließend. Sie wird in erster Linie wohl durch eine gesteigerte Anzahl der vom Gutsbesitzer abhängigen Menschen und eine sich daraus entwickelnde stärkere soziale Differenzierung innerhalb der Hofanlage bestimmt. Diese manifestiert sich vor allem in der zunehmenden Trennung zwischen dem nun repräsentativ ausgebauten Domizil des Gutsherren, der Pars urbana, und dem Wirtschaftsteil, der Pars rustica. Letzterer enthält sowohl reine Ökonomiebauten als auch Nebengebäude mit Wohnräumen, die in ihren Dimensionen und Bauformen zum Teil an die Haupthäuser kleinerer Villae rusticae heranreichen können. So liegt etwa die geschätzte Einwohnerzahl eines Gutshofs wie jenem von Biberist (Kt. Solothurn), der ein Areal von ungefähr 5,5ha einnimmt, immerhin bereits bei rund 120 Menschen.

Wenngleich dabei natürlich immer die bebaute Fläche, d.h. die Gebäudekapazität berücksichtigt werden muß, so kann man sich doch vorstellen, daß dann in der Villa von Orbe (Kt. Vaud), der mit mindestens 400 x 400m (16ha) bislang größten Hofanlage im Helvetiergebiet, mehrere hundert Menschen gelebt haben könnten. Nicht ohne Grund wurden vergleichbare Siedlungen, so etwa die Villa rustica von Lux (Dép. Côte-d'Or / F) im Gebiet der Lingonen, in der Forschung gelegentlich schon als Vicus eingestuft. Zumindest von ihrer Infrastruktur her, die neben Wohngebäuden, Werkstätten und Stallungen in mehreren Fällen auch Heiligtümer beinhaltet, kommen sie einem solchen auch durchaus nahe.


Haupthäuser, Badegebäude und ihre Ausstattung

Zu den am besten erforschen Bestandteilen der Villae rusticae gehören das Wohnhaus des Guthofbesitzers oder -pächters, das allgemein als Herren- oder Haupthaus bezeichnet wird, und die in ihm direkt integrierten oder in ein separates Nebengebäude ausgegliederten Baderäume. In der Regel präsentieren sich die Gebäudegrundrisse als ein Produkt verschiedener Um- und Ausbauten in der Zeit zwischen der 2. Hälfte der 1. Jh. und dem späten 3./4. Jh. n.Chr.. Auf Grund der summarische Aufnahme der Befunde und Funde bei vielen Altgrabungen und Baubeobachtungen ist die Trennung einzelner Bauphasen mitunter kaum möglich und fußt gelegentlich nur auf Annahmen bzw. Übertragungen anderenorts beobachteter Entwicklungsmuster. Vielen verschachtelten Anlagen scheint jedoch ein einfacher Ursprungsbau zugrunde zu liegen, der sich in der Regel entweder dem sogenannten "basilikalen" Bautyp, dem Zentralhof-Typ oder dem Haustyp der "Portikusvilla" zuordnen läßt.
Unter dem "basilikalen" Typ versteht man Gebäude, deren rechteckiger Kernbau, bei dem es sich häufig um eine Hallenkonstruktion handelt, einem dreischiffiges Gliederungsprinzip folgt. Als prägnantestes schweizer Beispiel ist das um die Mitte des 1. Jh. n.Chr. errichtete Haupthaus der Villa von Hölstein (Kt. Basel-Land) zu nennen. Doch auch ein so großflächig ausgebautes Haupthaus wie das der Villa von Winkel-Seeb (Kt. Zürich) geht anscheinend auf einen basilikalen Bau mit Portiken zurück, der hier mit Beginn der Steinbauphase im mittleren 1. Jh. n.Chr. greifbar wird.

Beim Zentralhof-Typ handelt es sich hingegen um Anlagen, bei denen sich die Räume in streifenartigen Gebäudeflügeln um einen zentralen Innenhof gruppieren. Als Alternativbegriff wird gelegentlich auch von einer Peristylvilla gesprochen. Dabei ist es eine alte Streitfrage, ob es sich wirklich immer um offene Innenhöfe oder nicht teilweise auch zentrale Hallen gehandelt hat. In der Schweiz liegen u.a. Beispiele aus Bennwil (Kt. Basel-Land) und Triengen (Kt. Luzern) vor.

Die bei Villae rusticae des Helvetier- und Raurakergebiet am häufigsten vertretene Bauform ist schließlich die sogenannte "Portikusvilla", deren Räumlichkeiten in erster Linie über eine der Hauptfront des Gebäudes vorgelagerte, repräsentative Portikus erschlossen werden. Vor allem bei stärkeren Hanglagen ist der häufig über eine zentrale Freitreppe zugängige offene Säulengang nicht selten noch durch ein gedeckter Gang (Kryptoportikus) unterbaut. Unter dem gemeinsamen Oberbegriff der Portikusvilla verstecken sich wiederum mehrere Bauvarianten.
In der einfachsten Form verläuft vor der Gebäudefront eine durchgängige, gerade Portikus, die gelegentlich noch auf die Schmalseiten des Gebäudes umbiegen kann. Eine entsprechende Anordnung findet sich sowohl bei Großbauten, wie möglicherweise in der 3. Ausbauphase (um 200 n.Chr.) der Villa von Meikirch (Kt. Bern), als auch bei kleinern Anlagen. Zu nennen wären hier beispielsweise das in flavischer Zeit entstandene erste Haupthaus der Villa von Orbe (Kt. Vaud) oder die beiden Steinbauperioden des Gutshauses von Schupfart (Kt. Aargau). Erst im späteren Verlauf der zweiten Periode wurde in Schupfart schließlich ein risalitartiger Raum an die Portikus angefügt.

Bei der im Untersuchungsgebiet am häufigsten zu beobachtenden Variante, der sogenannten "Portikusvilla mit Eckrisaliten", ist der Säulengang zwischen zwei an den Gebäudeecken vorspringende Räume zurückgesetzt. Das risalitartige Vorspringen nur einer der Gebäudeecken ist demgegenüber seltener. Diesem Villen-Typ folgen ebenfalls sowohl kleine Gebäude, wie z.B. die Haupthäuser in Bellikon (Kt. Aargau), Grenchen (Kt. Solothurn), Laufen (Kt. Bern) oder Lengnau (Kt. Aargau), als auch Großvillen, so etwa in Buchs (Kt. Zürich) oder Worb (Kt. Bern). Je nach Vorsprung der Eckräume können die Portiken, statt wie in den meistens Fällen gerade zu verlaufen, gelegentlich auch entlang der Risaliten abknicken und somit ein U-Form beschreiben.


U-förmige Säulengänge sind vor allem für die dritte Bauvariante der Portikusvillen, die in erster Linie bei großflächigen Gebäuden Anwendung gefunden hat, charakteristisch. Die Eckrisalten sind hier zu mehrräumigen Gebäudeflügel erweitert, so daß man, in Verbindung mit dem Haupttrakt/-flügel des Gebäudes, von einer dreiflügeligen Portikusvilla sprechen kann. Nicht selten sind auch noch die Enden der Seitenflügel durch eine Portikus miteinander verbunden oder stoßen an den trennenden Gebäuderiegel oder die Mauer zur Pars rustica an. Auf diese Weise entsteht ein in sich geschlossener Hof vor der Hauptfront der Villa. Wie entsprechende Befunde von Heckengräbchen aus Dietikon (Kt. Zürich) vermuten lassen, scheint er wohl nicht selten einen repräsentativen Ziergarten beherbergt zu haben.

Ein besondere Gestaltungsvariante ist dabei in der Villa von Orbe (Kt. Vaud) zu beobachten, wo der Hofraum noch durch einen mittige Doppelportikus in zwei Einzelhöfe unterteilt war. Von diesen wurde der eine durch Säulengänge in tuskanischer, der andere in korinthischer Ordnung umschlossen. Im Zentrum beider Hofteile lag je ein Zierbrunnen.

Wie schon die letzten Beispiele vermuten lassen, zeigt sich in den Villae rusticae zum Teil ein beachtlicher Ausstattungsluxus. Dies gilt durchaus nicht nur für die Großanlagen. So sind, trotz gewisser Abstufungen, auch die Haupthäuser kleinerer Gutshöfe im Rauraker- und Helvetiergebiet gegenüber Gutshäusern in einigen anderen Teilen der germanischen Provinzen oder Raetiens vergleichsweise recht üppig ausgestattet.
So kommen neben einfarbig oder mehrfarbig getünchten Wänden auch Wandmalerein nicht nur in Herrenhäusern, wie Buchs (Kt. Zürich) oder Meikirch (Kt. Bern), sondern ebenso in kleineren Villen, wie z.B. Wetzikon-Kempten (Kt. Zürich), Bellikon (Kt. Aargau) oder Hölstein (Kt. Basel-Land), vor. Daß es sich dabei keinesfalls nur um provinzielle Ausstattungen handelt, dürften etwa Wanddekorationen im 3. pompejianischen Stil aus den Villen von Commugny (Kt. Vaud) oder Yvonand (Kt. Vaud) verdeutlichen.

Neben Wandmalerein wurden zudem an nicht wenigen Orten Bodenplatten und Wandverkleidungsteile aus Jurakalk bzw. -marmor beobachtet, die, wie etwa in Buchs (Kt. Zürich), zum Teil sogar figürliches Reliefdekor aufweisen können.

Vereinzelt nachgewiesene Opus sectile-Verkleidungen und -Böden, so in Buix (Kt. Jura) oder Orbe (Kt. Vaud), vor allem aber die in zahlreichen schweizer Villen vorkommenden Mosaike, komplettieren schließlich den optischen Eindruck der Innenausstattung.
So gibt es in insgesamt 49 von 109 im vorliegenden Aufsatz erfaßten Villae rusticae im schweizerischen Teil der Germania superior Hinweise auf Mosaikböden. Zieht man zudem den schlechten Erhaltungszustand mancher Anlagen und ihre nur ausschnitthafte archäologische Erfassung in Betracht, ist eher mit einem ursprünglich noch höheren Anteil zu rechnen. Die Musterpalette reicht von einfachen geometrischen Schwarz-/Weißmosaiken bis hin zu farbigen Böden mit zahlreichen Bildfeldern. Chronologisch lassen sich die in den Villen heute noch greifbaren Mosaiken allerdings fast ausschließlich erst den jüngeren Ausbauphasen der Haupthäuser im fortgeschrittenen 2. bis frühen 3. Jh. n.Chr. zuordnen. Während sie in den großen Herrenhäusern auch in Repräsentations-/Wohnräumen und Portiken verlegt wurden, scheinen sie sich bei kleineren Bauten häufig nur auf den Badetrakt zu konzentrieren. Letzteres Phänomen zeichnet sich auch schon bei Wanddekorationen und besonders Auskleidungen mit Jurakalk- und Marmorplatten ab.

Auch bei der Installation von Heizungsanlagen (hypocausta) übernimmt der zum Teil als erstes Steingebäude errichtete Badetrakt oft die Vorreiterrolle. Wiederum bleibt bei kleineren Haupthäusern derartiger Ausstattungsluxus in der Regel auf die nicht selten erst sekundär ein bzw. angebauten Baderäume beschränkt, so z.B. in Bellikon (Kt. Aargau) oder Hölstein (Kt. Basel-Land). Hingegen sind in mittleren und größeren Villen, anscheinend vor allem nach Ausbauten im Verlauf des 2. Jh. n.Chr., auch in den Wohntrakten häufig Räume mit Fußbodenheizungen belegt.
Badeanlagen kommen im Rauraker- und Helvetiergebiet sowohl als integrierter Bestandteil des Haupthauses als auch als separates Nebengebäude vor. Nicht selten wurden separte Bäder allerdings im späteren Verlauf der baulichen Ausgestaltung der Villa bzw. der Pars urbana durch eine Portikus oder einen Zwischentrakt mit dem Haupthaus verbunden.

In einem Verhältnis von ca. 3:2 scheinen integrierte Bäder leicht zu überwiegen, was gemessen am Aufwandsunterschied zwischen dem Ein- oder allenfalls Anbau eines oder mehrer Baderäume und der Errichtung eines selbständigen Gebäudes auch nur bedingt überrascht. In einigen Fällen, wie z.B. in Orbe (Kt. Vaud), wo offenbar ein sehr großer Badetrakt des jüngeren Haupthauses das separate Thermengebäude des Vorgängerbaus ersetzte, oder in Winkel-Seeb (Kt. Zürich), wo ein separates Badegebäude am Ostflügel des Haupthauses zumindest zeitweise neben einem integrierten Bad im Westflügel bestand, sind auch beide Bauvarianten belegt. Weitere Beispiele hierfür finden sich u.a. in den Villen von Buchs (Kt. Zürich), Colombier (Kt. Neuchâtel), Kloten (Kt. Zürich) oder Oberweningen (Kt. Zürich). Dabei fügte man, zumindest in den beiden letztgenannten Haupthäusern, die integrierten Anlagen offensichtlich erst in jüngeren Ausbauphasen zusätzlich zu bestehenden separaten Badegebäuden ein.

Die Wasserversorgung der Bäder bzw. der Gutshöfe allgemein wurde entweder durch Bachläufe, Wasserleitungen oder Brunnen garantiert. Bachläufe durchqueren u.a. das Gelände der Villen von Biberist (Kt. Solothurn) oder Dietikon (Kt. Zürich), während Aquaeducte etwa in Orbe (Kt. Vaud) oder Neftenbach (Kt. Zürich) belegt sind. In Neftenbach ersetzte beispielsweise eine eventuell bis zu 1,5km lange Steinleitung die ältere Holzleitung (Teuchelleitung), die den Gutshof in seinen ersten Phasen mit Wasser aus einer nahegelegenen Quelle versorgt hatte.
Vergleichweise selten wurden bislang in Villen des Helvetier- und Raurakergebietes Tiefbrunnen festgestellt. Ein mögliches Konstruktionsbeispiel bietet etwa ein Brunnen in Laufen (Kt. Bern), dessen runde Steinwandung in etwa 5,50m Tiefe auf einem rechteckigen, hölzernen Sickerkasten aufsaß. Ein reine Steinkonstruktion mit einer Wandung aus Bollensteinen bzw. Geröllen ist hingegen auf dem Gutshof von Winkel-Seeb (Kt. Zürich) belegt. Der 6m tiefe Brunnen war hier in ein aufwendiges Brunnenhaus integriert, das in der Mittelachse der Pars rustica unmittelbar vor der Hoftrennmauer zur Pars urbana und damit zentral vor der Front des Haupthauses lag. Die erhaltenen Baureste lassen auf ein turmartiges Gebäude schließen, in dem das Wasser, vermutlich mittels mechanischer Hebevorrichtungen, ins oberste Geschoß gezogen wurde, um von dort aus über eine Druckleitung ins Herrenhaus zu gelangen. Zur Erreichung dieses Zwecks macht die Topographie des Geländes eine Gebäudehöhe von über 9m notwendig.

Nebengebäude und die ökonomische Basis der Gutshöfe

Ein sehr breites Spektrum an unterschiedlichen Bauformen präsentiert sich bei der Betrachtung der Nebengebäude in Villae rusticae. Als reine Zweckbauten decken sie den gesamten Gebäudebedarf eines ländlichen Wirtschaftbetriebes, angefangen von Wohngebäuden über Werkstätten, Speicherbauten, Remisen und Stallungen bis hin zu Viehpferchen mit Unterstand ab. Entsprechend breit und unterschiedlich gut archäologisch faßbar ist auch die Palette ihrer Konstruktionen, die von einfachen Pfostensetzungen/-bauten über Fachwerkkonstruktionen ohne und mit Sockelmauerwerk bis hin zu Steingebäuden reicht, deren Fundamentierung mehr als nur eine ebenerdige Bauweise gestattete. Einen an die Gutshofgröße gekoppelten Durchschnittswert für die Anzahl der Nebengebäude gibt es nicht. Auf der einen Seite stehen Kleingehöfte, wie z.B. ein Anwesen in Boécourt (Kt. Jura), zu dem, außer dem steinernen Haupthaus mit Anbau und einem möglichen Badegebäude, noch eine Holzhütte, ein aufgestelzter kleiner Speicher und einem Viehpferch gehörten. Die andere Seite bilden hingegen Großbetriebe wie Neftenbach (Kt. Zürich) mit wenigstens 15 Nebengebäuden, Oberentfelden (Kt. Aargau) mit mindestens 19 nachgewiesenen Begleitbauten oder gar Dietikon (Kt. Zürich) mit allein wohl an die 29 rekonstruierbaren, meist steinernen Wohn- und Wirtschaftsbauten innerhalb der Pars rustica. Leichtbauten, wie Stallungen und Pferche, sind bei letzteren Angaben gar nicht erst berücksichtigt. Dabei reichen manche der in den Großvillen kaum auffallenden Nebenbauten in ihrer Größe schon an die Haupthäusern kleiner Gutshöfe heran. Die Zweckbestimmung der Nebengebäude ist oft schwierig. In der Regel geht man bei solideren Bauten mit kleinräumiger Grundrißgliederung in Verbindung mit einfachen Lehm- oder Mörtelestrichen, Herdstellen und entsprechenden Siedlungsabfällen (Trachtfragmente, zerscherbte Gebrauchskeramik, Tierknochen etc.) von einer Wohnnutzung aus. Einige der Häuser greifen dann auch Bauelemente auf, die einem ebenso in den Grundrissen der Hauptgebäude begegnen. So sind vorgelagerte Portiken u.a. bei Nebengebäuden in Buchs (Kt. Zürich) oder Neftenbach (Kt. Zürich), vorspringende Eckräumen etwa in Oberentfelden (Kt. Aargau) oder Orbe (Kt. Vaud) und zentrale Höfe beispielsweise in Aeschi (Kt. Solothurn) oder Biberist (Kt. Solothurn) zu finden.
Nicht selten scheinen Nebengebäude zu Wohn- und Arbeitszwecken gleichermaßen genutzt worden zu sein. Dies verdeutlichen unter anderem etwa drei nebeneinander an der nordöstlichen Hofeinfriedungsmauer der Pars rustica der Villa von Dietikon (Kt. Zürich) gelegene Bauten. Die ca. 10-10,5 x 9m großen, einräumigen Steingebäude wiesen in ihrem Inneren eine Zweiteilung mittels einer anfänglich nur als Holzpfostenkonstruktion ausgeführten, später teilweise schwach fundamentierten Leichtbauwand auf. Pfostenlöcher, Gräbchen und schwache Fundamente im Umfeld der Gebäude lassen auf ihnen vorgesetzte Portiken, leichte Anbauten und selbständige weitere Baustrukturen schließen.
Beim mittleren der drei Gebäude (A) deutet neben dem typischen Siedlungsabfall aus Planierschichten und Gruben eine unmittelbar neben dem Haus entdeckte Neugeborenen-Bestattung auf eine Wohnnutzung hin, während eine wohl als Esse zu interpretierende Feuerstelle, verschiedene Schmiedewerkzeuge, Roheisenbarren, Gußformen und Tiegel, die im Haus und dessen Umfeld gefunden wurden, für gleichzeitige Eisen- und Buntmetallverarbeitung sprechen. Inwieweit dieses Wohn-/Werkstattgebäude und der nördlichen benachbarte Bau (L), der dem Fundmaterial zufolge ausschließlich als Schmiedewerkstatt gedient haben könnte, zusammengehörten, ist dabei nicht ganz klar.

Im südlich des Haus A gelegenen Gebäude B ist wiederum eine Zweiteilung des Innenraumes in einen größeren, anscheinend kontinuierlich genutzten Wohnraum mit zentraler Feuerstelle und einen schmaleren Wirtschaftsraum mit eigenem Tor feststellbar. Letzteres wurde in einer späteren Ausbauphase durch einen Räucherofen zugesetzt, während man im nun abgetrennten hinteren Teil des gleichen Raumes einen Mörtelestrich einbrachte, unter dem sich noch zwei Neugeborenen-Bestattungen fanden. Ein in Leichtbauweise errichteter Anbau an der Nordwestseite des Gebäudes diente u.a. wohl als Wagenunterstand und Geräteschuppen. Ein deutlich kleinerer Unterstand scheint ebenso an der Südostseite des Hauses existiert zu haben. Nur einige Meter davon entfernt stieß man auf die Bestattung eines Schweins. Während einerseits Zimmermanns- und Metallbearbeitungswerkzeuge, Pferdegeschirr- und Wagenteile die handwerklichen und viehhalterischen Tätigkeiten der Hausbewohner unterstreichen, illustrieren andererseits zahlreiche Münzen und Keramikfunde, Möbel- und Kästchenbeschläge, ein Thekenbeschlag, ein Bratrost, Melonenperlen, eine Fibel, ein Fingerring, ein Spiegel, ein Ohrlöffel, ein Spinnwirtel und eine bronzene Statuettenbasis mit Lötspuren, ihr Privatleben. Ähnliche Nutzungsbefunde wie in den drei vorgestellten Bauten weisen noch weitere erforschte Gebäude gleicher Bauart in Dietikon (Kt. Zürich) sowie praktisch identische Einraumhäuser entlang der Hofmauern der Villa von Neftenbach (Kt. Zürich) auf. Allerdings ist auch in etwas komplexeren Nebengebäuden eine entsprechende Kombination von Wohn- und Wirtschafträumen nachgewiesen. So beispielsweise in Bau B von Winkel-Seeb (Kt. Zürich) durch einen Räucher- und einen Töpferofens, oder durch eine Bronzegießgrube im großflächigen Haus-/Hofgebäude 60 in Neftenbach (Kt. Zürich). An handwerklichen Tätigkeiten gibt es neben häufigeren Belegen für Metallverarbeitung und sogar Eisenverhüttung, wie etwa im Falle der Villa von Laufen (Kt. Bern), auf den Gutshöfen ansonsten vor allem Hinweise auf eine Produktion von Bau- und Gebrauchskeramik. So wurde in Triengen (Kt. Luzern), Vicques (Kt. Jura) und eventuell auch in Laufen (Kt. Bern) ein Ziegelbrennofen betrieben. Gesichert ist an letzterem Fundort, ebenso wie in Obfelden (Kt. Zürich), aber zumindest ein Keramikofen, während aus Vallon (Kt. Fribourg) Indizien auf die Ausbeutung lokaler Tongruben vorliegen.

Daß die Produktion dabei nicht immer nur der Deckung des Eigenbedarfs diente, zeigt sich am Beispiel der oben schon genannten Töpferei in der Villa rustica von Winkel-Seeb (Kt. Zürich), deren Produkte auch noch auf anderen Fundplätzen in der Umgebung nachgewiesen werden konnten. Oft schwieriger faßbar als derart auffällige handwerkliche Tätigkeiten ist die landwirtschaftliche Produktion der Gutshöfe. Gegenüber den im Fundmaterial vertretenen Acker-/Feldwerkzeugen, Zugtiergeschirren und Schlachtabfällen liefert der Baubestand der Anlagen hierfür nur selten sichere Anhaltspunkte.

Neben Getreidedarren, von denen beispielsweise vier nebeneinander in einem Gebäude (H) in Dietikon (Kt. Zürich) ergraben wurden, ist deshalb besonders ein hallenartiger Steinbau in Biberist (Kt. Solothurn) erwähnenswert, dessen zu Durchlüftungszwecken ursprünglich auf Pfeilerreihen aufgesetzter Boden keine Zweifel daran läßt, daß es sich um einen Getreidespeicher gehandelt hat. Außer Wohn- und Werkstattgebäuden sind in seiner Umgebung zudem noch einige Bauspuren belegt, die sich als Viehpferche und leichte Stallungen deuten lassen. Auf diese Weise kann hier ein begrenzter Ausschnitt des Gutshofs recht gut rekonstruiert werden.

Der genaue Zweck der meisten hallenartigen Bauten, so etwa der Gebäude C und D in der Pars rustica von Winkel-Seeb oder eines Nebengebäudes der Villa von Laufen (Kt. Bern), ist hingegen offen. Je nach Torbreite werden hierin meist Scheunen, Stallungen, Speicherbauten und Remisen für Wagen vermutet.

Heiligtümer

Eine Gruppe von Gebäuden, die man im ersten Moment wohl eher nicht mit einem landwirtschaftlichen Produktionsbetrieb in Verbindung bringen würde, sind sicherlich Heiligtümer. Dennoch sind Bauten, für die eine entsprechende Funktion angenommen werden kann, auf mehreren der großen Villae rusticae belegt. Wie Beispiele aus Dietikon (Kt. Zürich) oder Neftenbach (Kt. Zürich) zeigen, nehmen sie gerne die bei den Axialhofanlagen von größeren Gebäuden weitgehend freie Fläche im Zentralbereich der Pars rustica ein oder liegen, wie in Orbe (Kt. Vaud), Yvonand (Kt. Vaud) und eventuell in Dällikon (Kt. Zürich), ganz außerhalb des durch eine Mauer umfriedeten Hofareals. Während im nur teilweise freigelegten Steingebäude in Dällikon (Kt. Zürich) die geborgenen Kleinfunde, darunter fast ausschließlich kugelige Schüsseln, mehrere Räucherkelche und ein Fragment einer Statuettenlampe, für ein Heiligtum zu sprechen scheinen, sind es in den übrigen Fällen in erster Linie die Bauformen, die Lage und das Fehlen des für Wohn- und Wirtschaftsgebäude sonst typischen Fundmaterialniederschlags, die eine Interpretation als Tempel nahelegen. So weist der zentrale Raum des Gebäudes in Orbe (Kt. Vaud), mit einer Apsis an der Stirnwand und den Fundamenten von Liegebänken entlang der Längswände, klare Merkmale eines Mithraeums auf. In Neftenbach (Kt. Zürich) handelt es sich hingegen nur um einen quadratischen Bau mit dem zentralen Fundament einer möglichen Kultfigurbasis, während das Heiligtum in Yvonand (Kt. Vaud) und zwei sicher als Kultbauten anzusprechende Steingebäude in der Pars rustica von Dietikon (Kt. Zürich) den für gallo-römische Umgangtempel charakteristischen Grundriß mit zentraler Cella und rechteckigem Umgang erkennen lassen. Eventuell ein drittes Heiligtum, möglicherweise in Form eines kleinen Podiumstempels, lag auf letzterem Guthof zudem in der Pars urbana, nur ein Stück von der Vorderfront des Hauptgebäudes entfernt.

Darüber hinaus sind kleine kapellenartige Begleitbauten sowohl bei einem der Tempel (G) in Dietikon (Kt. Zürich) als auch neben dem Heiligtum in Yvonand (Kt. Vaud) belegt. Mit Ausnahme des Mithraeums in Orbe (Kt. Vaud) und eventuell eines möglichen Quellheiligtums, von dem sich westlich des Haupthauses der Villa von Liestal (Kt. Basel-Land) noch Teile einer Quellfassung, eines Badebassins, ein Hausaltar und Säulenreste erhalten haben, gibt es über die praktizierten Kulte und auch den regionale Wirkungskreis der hofeigenen Kultanlagen leider keinerlei Anhaltspunkte. Bemerkenswert ist immerhin, daß der größte Tempel (G) in Dietikon (Kt. Zürich) nach den verheerenden Zerstörungen des Gutshofes durch die Germaneneinfälle um die Mitte und im dritten Viertel des 3. Jh. n.Chr. wieder aufgebaut und noch bis zum mittleren 4. Jh. n.Chr. weitergenutzt wurde, während das Haupthaus und die meisten anderen Gebäude der Villa in Trümmern lagen. Die eingeschränkte Weiternutzung einiger Nebengebäude in der Pars rustica und einzelner Räumlichkeit in der Haupthausruine hängen vielleicht mit der Fortdauer eines für die Region potentiell bedeutsamen Kultbetriebs zusammen. Alternativ muß man hier natürlich ebenso eine stark reduzierte Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes, eventuell durch ehemalige Bewohner der Pars rustica, in Erwägung ziehen.

Einfriedungen und Trennmauern

Zu den charakteristischen Elementen der Villae rusticae im den Nordwestprovinzen gehört die Einfriedung des bebauten Hofareals mit einem Zaun, einer Hecke, einem Graben oder einer Mauer. Über entsprechende Begrenzungen bei kleineren und mittleren Gehöften ist im Helvetier- und Raurakergebiet bislang relativ wenig bekannt, was zum Teil an der nur ausschnitthaften Erforschung der Anlagen liegen mag. Immerhin fanden sich etwa in Laufen (Kt. Bern) Abschnitte einer Palisade, deren Pfosten innerhalb eines Gräbchens mit Steinen verkeilt waren. Die Flucht der festgestellten Abschnitte legt einen rechteckigen Einfriedungsverlauf nahe. Umgrenzungen mittels eines Grabens sind beispielsweise vom kleinen Anwesen in Boécourt (Kt. Jura) oder der mittelgroßen Villenanlage von Triengen (Kt. Luzern) belegt. In beiden Fällen bilden sie die Vorläufer für jüngere Steinmauern, die auch in anderen kleineren Gehöften nachgewiesen werden konnten. Sofern die lückenhafte Kenntnis des genauen Mauerverlauf hierzu überhaupt Aussagen zuläßt, dienten entsprechende Begrenzungen bei solchen Anlage in der Regel jedoch nur zur Umzäunung des gesamten Hofareals und nicht zur internen Trennung von Wohn- und Wirtschafsbereich. Ganz anders verhält sich dies bei den großen Axialhofanlagen. Auch bei diesen deuten, etwa in den frühen Phasen der Gutshöfe von Buchs (Kt. Zürich), Dällikon (Kt. Zürich), Dietikon (Kt. Zürich) oder Neftenbach (Kt. Zürich), Gräben bzw. Doppelgräbchen auf zunächst aus Hecken und Zäunen bestehende Einfriedungen hin, die später durch Mauern ersetzt wurden. Die Mauern umschließen in der Regel ein rechteckiges Hofareal, das durch eine interne Trennmauer in die Pars rustica und Pars urbana unterteilt ist. Dabei kann sich der Wirtschaftteil der Villa sowohl an die Pars urbana anschließen, wie z.B. in Neftenbach (Kt. Zürich) und Winkel-Seeb (Kt. Zürich) als auch diese mehrseitig umschließen, wie in Orbe (Kt. Vaud) und vielleicht auch in Biberist (Kt. Solothurn). Der Zugang zu den beiden Hofteilen erfolgt mitunter durch repräsentativ gestaltete Toranlagen, die, entsprechend dem Eingang zur Pars urbana in Neftenbach (Kt. Zürich) oder dem Hofareal von Vicques (Kt. Jura), sogar die Form eigenständiger Torhäuser annehmen können.

Im Gegensatz zum Haupthaus, das in der Regel einen weitgehend freistehenden Bauköper bildet, sind - besonders in der Pars rustica - zudem viele Gebäude derart in die Hofeinfriedung integriert, daß die Hofmauer eine ihrer Außenwände bildet. Dabei kann das eigentliche Gebäude sowohl im Inneren des Hofareals liegen, wie z.B. in Dietikon (Kt. Zürich) oder Oberentfelden (Kt. Aargau), als auch an die Außenseite der Hofmauer anbinden oder mittig auf ihr stehen, wie in Liestal (Kt. Basel-Land) oder Yvonand (Kt. Vaud).

Inwieweit in letzteren Fällen eventuell noch mit einer weiteren, äußeren Umfriedung (etwa durch Hecken etc.) gerechnet werden kann, ist unbekannt. Allerdings verdeutlichen des öfteren ummauerte Annexe, so z.B. in Neftenbach (Kt. Zürich) oder Vicques (Kt. Jura), daß auch außerhalb des eigentlichen Kernbereichs des Hofes noch mit Begrenzungen und umfriedeten Arealen zu rechnen ist.

Gräber

Nur sehr wenig ist schließlich über die zwangsläufig zu jeder Gutshofanlage gehörenden Gräberfelder bekannt. Dabei ist es nicht verwunderlich, daß die potentiell zu erwartenden, aufwendigen Grabmonumente der Besitzerfamilien größerer Villen bislang nicht faßbar sind. Wie gut untersuchte Beispiele, etwa im Vorfeld von Avenches-Aventicum (Kt. Vaud), zeigen, wurden die häufig in Quaderarchitektur errichteten Großgrabbauten zur Zweitverwendung ihres Baumaterials oft schon in spätrömischer Zeit völlig abgetragen. Mögliche Hinweise auf einen solchen Bau liegen immerhin, u.a. in Form von Kapitellen, vom Hang oberhalb des Haupthauses der Villa von Buchs (Kt. Zürich) vor. Von Grabsteinen, die ebenfalls der Baumaterialgewinnung anheimfielen, sind hingegen einige Exemplare aus dem Bereich des Gutshofes in Liestal (Kt. Basel-Land) erhalten, darunter einer für die Freigelassene Prima und ihre Schwester Araurica. Umschlossene Grabbezirke kennt man beispielsweise aus dem Bereich der Großvilla von Colombier (Kt. Neuchâtel) und dem Gutshof von Biberist (Kt. Solothurn). In Biberist lag der kleine, gesondert ummauerte Grabgarten innerhalb des von der eigentlichen Pars rustica durch eine Mauer abgetrennten, möglicherweise zum Teil schon zur Pars urbana gehörenden Zentralbereichs des Hofes. Bei seiner Anlage um 160/170 n.Chr. wurde eine zuvor in der Nähe gelegene Stallung zunächst abgebrochen, jedoch nach der Aufgabe des Bestattungsplatzes um 235/240 n.Chr. wieder durch eine neue ersetzt. Bestattungen im Inneren der Hofanlage sind u.a. auch aus Neftenbach (Kt. Zürich) bekannt. Bei den hier während der zweiten Holzbauphase (Mitte bis 80er Jahre des 1. Jh. n.Chr.) an drei unterschiedlichen Stellen nahe der Hofeinfriedung Bestatteten handelt es sich nach Ausweis der acht einfachen Brandgräber allerdings kaum um Angehörige der Gutsbesitzerfamilie, sondern wohl eher um abhängige Landarbeiter. Während die zwei südöstlichen Gräbergruppen noch Bezüge zu einigen Nebengebäuden erkennen lassen, liegt die nordwestliche weit von der bekannten Bebauung entfernt. Die Gleichzeitigkeit der ihr zugehörigen drei Gräber und Hinweise auf Doppelbestattungen geben der Überlegung Raum, daß es sich hierbei vielleicht um Opfer einer Krankheit gehandelt haben könnte. Abgesehen von solchen Einzelfällen und dem wohl häufigen Vorkommen von Neugeborenenskeletten, so u.a. in Dietikon (Kt. Zürich) oder wiederum auch Neftenbach (Kt. Zürich), wurden Bestattungen im ummauerten Kernbereich des Hofes bislang eher selten angetroffen. Leider ist auch der Nachweis externer Gräber nicht sehr häufig und darüber hinaus mit zunehmender Entfernung, wie etwa bei einer 1200m vom Haupthaus entfernte Köperbestattung (2./3. Jh. n.Chr.) in Worb (Kt. Bern), der Diskussion unterworfen, inwieweit sie überhaupt noch auf den jeweiligen Gutshof zu beziehen sind. Weitere Hinweis externer, teils bis ins Frühmittelalter fortlaufender Bestattungsplätze liegen u.a. etwa aus Obfelden (Kt. Zürich) und Orbe (Kt. Vaud) vor.

Christian Miks


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Villae Rusticae in der Mitte und im Norden der Provinz Germania superior anhand ausgewählter Regionen

Naturräumliche Gliederung und historische Voraussetzungen

Der Nord- und Mittelteil der Provinz Germania superior wird durch ausgedehnte Mittelgebirgslandschaften des Rheinischen Schiefergebirges (Südeifel, Hunsrück, Rheinischer Westerwald und Taunus), des Pfälzer Waldes, der Vogesen, des Odenwaldes, Schwarzwaldes und der Schwäbischen Alb geprägt, die durch zahlreiche Flußtäler, u.a. des Rheines, der Mosel, der Nahe und des Glan, des Mains des Neckars und der Enz sowie der Donau durchbrochen sind. Neben den besonders in ihren Randlagen bevorzugten Flußtälern, zeichnen sich einzelne Siedlungskammern, so etwa das Neuwieder Becken mit Pellenz und Mayener Maifeld, die Wetterau, das Rheinhessische Hügelland, der Kraichgau oder das Neckarbecken durch besondere Bodengüten und damit gute Vorausetzungen für Landwirtschaft aus. Für eine agrarwirtschaftliche Nutzung weniger geeignet und in Folge dessen in römischer Zeit auch deutlich dünner besiedelt bis teilweise fast völlig ausgespart, sind hingegen die bewaldeten Hochlagen der Mittelgebirge mit ihren kärglicheren Böden.
In den folgenden Ausführungen sollen der linksrheinische Raum von der Nordgrenze der Provinz am Vinxtbach (zwischen Andernach und Bad Breisig) bis in die Südpfalz sowie das rechtsrheinische Gebiet zwischen unterem Neckar und Hochrhein exemplarisch im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen.

Bei den zuvor umrissenen Landschaften handelt es sich noch bis in die Zeit vor dem Gallischen Krieg (58-51 v.Chr.) durchweg um das Siedlungsgebiet keltischer Stämme. Diese Feststellung steht der durch Julius Caesar dargelegten, primär geographisch motivierten Auffassung, daß der Rhein die Grenze zwischen Gallien und Germanien bildet (De bello Gallico I 1,1-4), letztlich nicht entgegen. Wenngleich er in seinen "Commentarii de bello Gallico" noch auf verbliebene keltische Gruppen rechts des Rheins hinweist (De bello Gallico VI 24,1-3), scheint der Raum westlich des Inn und östlich von Odenwald und Schwarzwald allerdings schon am Vorabend bzw. spätestens zu Beginn des Gallischen Krieges weitgehend verlassen worden zu sein. Dafür spricht, von wenigen Ausnahmen, vor allem im hier nicht näher betrachteten Bereich nördlich des Main, abgesehen, der archäologisch nachweisbare Abbruch der bekannten Siedlungen und Gräberfelder bereits während der 1. Hälfte des 1. Jh. v.Chr. (Stufe Latène D1). Eine der Hauptursachen dieser Landflucht bildete offensichtlich der seit dem ausgehenden 2. Jh. v.Chr. anhaltenden Druck germanischer Stämme aus dem Elberaum. Als prägnantester Vorstoß ist in diesem Zusammenhang der literarisch überlieferte Landnahmeversuch unter Führung des Sueben Ariovist in den Jahren von etwa 72 bis 58 v.Chr. zu nennen, dessen Bevölkerungsverwerfungen letztlich zur Initialzündung des Gallischen Krieges wurden. An ihm sollen, sofern es sich nicht um eine jüngere Textinterpolation handelt, u.a. auch die Germanenstämme der Vangionen, Nemeter und Triboker beteiligt gewesen sein (De bello Gallico I 51,2), die sich, trotz der Niederlage Ariovists gegen die Römer bei Mühlhausen (Elsaß) im Jahre 58 v.Chr., offensichtlich dauerhaft am Oberrhein festsetzen konnten. Allerdings ist der genaue Verbleib dieser Stämme bis zum Zeitpunkt ihrer römisch kontrollierten Ansiedlung entlang des linken Oberrheinufers (vom Wormser Raum bis ins Elsaß) während des 1. Jh. n.Chr. unklar. Noch im frühen 1. Jh. n.Chr. sind Neuansiedlungen suebischer Gruppen, wahrscheinlich Abwanderer aus dem Gebiet des Marbodreiches in Böhmen, im Starkenburger Raum südlich des Main, am unteren Neckar und um Diersheim (Ortenaukreis / BW) belegt. Von einer großflächigen Wiederaufsiedlung der rechtsrheinischen Gebiete der späteren Provinz Obergermanien kann jedoch vor Etablierung der römischen Administration wohl keine Rede sein. Dies bestätigt letztlich auch eine Aussage des P. Cornelius Tacitus (Germania 29): "Nicht zu den Völkerschaften Germaniens möchte ich die Leute rechnen, die die Agri Decumates bebauen, wenn sie sich auch jenseits von Rhein und Donau angesiedelt haben; gallisches Gesindel und aus Not Verwegene eigneten sich den umstrittenen Boden an."

Keltische (rot) und germanische (blau) Stammesgebiete/-gruppen zwischen Mittel- und Hochrhein um die Mitte des 1. Jh. v.Chr.
Keltische (rot) und germanische (blau) Stammesgebiete/-gruppen zwischen Mittel- und Hochrhein im 1. Jh. n.Chr.

Anders liegen hingegen die Verhältnisse im linksrheinischen Obergermanien. Der Norden gehörte hier zum Gebiet des hinsichtlich seiner materiellen Kultur keltisch-gallischen Stammes der Treverer, dessen Siedlungsraum in den Ardennen, der Eifel und dem Hunsrück sich zu Zeiten des Gallischen Kriegs noch von der Maas bis an den Rhein erstreckte. Die Grenze zu dem sich südlich anschließenden, ebenfalls keltischen Stamm der Mediomatricer verlief vermutlich in Rheinhessen bzw. der Nordpfalz. Auch das Gebiet letzteren Stammes, mit einer Westausdehnung bis etwa Verdun, reichte im Osten ursprünglich wohl bis an den Rhein und grenzte nach Südosten bzw. Süden an das der Rauraker, Sequaner und Leucer. Die Etablierung des römischen Militärbezirks Germania superior führte zu Beginn der römischen Kaiserzeit schließlich zu einer Abtrennung der Rheinzone von den Kernterritorien der Treverer und Mediomatricer, die in leicht bereinigter Form als Civitates in der Provinz Gallia Belgica verblieben. Inwieweit diese Abtrennung eventuell bestehende Besiedlungsverhältnisse berücksichtigte, ist unklar. Während sich etwa im Mainzer Raum mit der Anwesenheit der Caeracaten und Aresacen, bei letzteren handelte es sich vielleicht um einen kleinen Teilstamm der Treverer, mögliche Siedlungskontinuitäten zwischen der vorrömischen Eisenzeit und der Kaiserzeit abzeichnen, bedeutet die planmäßig durchgeführte Ansiedlung der germanischen Vangionen, Nemeter und Triboker im ehemaligen Mediomatricergebiet zweifelsohne einen Bruch. Die Platzwahl könnte in letzterem Falle allerdings durch das Fehlen einer nennenswerten einheimischen Vorbevölkerung bedingt gewesen sein.


Ländliche Siedlungskontinuitäten seit der späten Eisenzeit

Aussagen zu ländlichen Besiedlung während des 1. Jh. v.Chr. (Latène D1-D2) stützen sich, sieht man von umwehrten Oppida und kleineren Ringwallanlagen ab, deren Benutzung in meist reduziertem Umfang teilweise noch bis in die Stufe Latène D2 reicht, im linksrheinischen Betrachtungsgebiet bislang fast ausschließlich auf mehr oder minder umfangreich erforschte Gräberfelder. Diese können leider nur selten bestimmten Siedlungsstellen eindeutig zugeordnet werden. Siedlungsplätze sind zwar durchaus bekannt, doch läßt der Forschungstand, der überwiegend nur auf einigen Lesefunden oder in eng begrenzten Aufschlüssen erfaßten Grubenbefunden basiert, derzeit kaum Aussagen über die Struktur der Anlagen und ihre Bauformen zu. Zwei der wenigen Ausnahmen bilden ein Holzpfostengebäude mit Flechtwerkwänden, das unter dem Hauptgebäude der Villa rustica "Im Brasil" bei Mayen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP) entdeckt wurde, und eine mit Holz-/Erdemauer und Graben rechteckig umwehrte Siedlung in Westheim (Kr. Germersheim / RLP).

 

Spätkeltische bis frührömische Siedlung von Westheim
Vorrömischer Holzpfostenbau unter dem Haupthaus der Villa rustica "Im Brasil" bei Mayen; Gesamtplan und Detailplan

Während an der zeitlichen Zuordnung des bei einer Altgrabung aufdeckten, ungewöhnlichen Mayener Baubefundes in die Spätlatènezeit schon gelegentlich Zweifel angemeldet wurden, entsprechen die Westheimer Gebäude, von denen mindestens fünf innerhalb und eines außerhalb der Umwehrung beobachtete werden konnten, mit ihren neun-, zwölf- und mehrpfostigen, rechteckigen Grundrissen späteisenzeitlichen Baustrukturen, wie die z.B. aus dem Treverergebiet hinreichend belegt sind. Nach Ausweis des Fundmaterials und der einphasigen Baubefunde bestand die erst in der 2. Hälfte des 1. Jh. v.Chr. (Latène D2) angelegte Siedlung in Westheim nicht sehr lange und wurde offenbar bereits in spätaugusteisch/frühtiberischer Zeit wieder aufgelassen. Verbindungen zu einem um 70 n.Chr. auf dem Siedlungsareal errichteten Kleingehöft lassen sich jedenfalls nicht konstruieren. Die Westheimer Anlage mit ihrer, ausgehend vom Kleinfundmaterial, zweifelsfrei keltisch-gallischen Bevölkerung liegt am Rande eines Gebietes, in dem, nach Ausweis von Grabfunden, frühestens ab mittelaugusteischer Zeit auch mit einer verstärkten Anwesenheit elbgermanischer Neusiedler gerechnet werden muß. Generell ist in der Pfalz bzw. im Raum östlich der Blies während der späten Latènezeit ein starker Besiedlungsrückgang zu verzeichnen, der erst ab der Zeitwende durch Zuzug offenbar germanischer Gruppen kompensiert wurde. Nicht selten sind hier Befunde mit elbgermanischen Material in unmittelbar Nähe oder gar im Bereich späterer Villae rusticae anzutreffen, was auf mögliche Siedlungskontinuitäten hindeuten könnte. Neben Bestattungen handelt es sich dabei gelegentlich auch um Siedlungsrelikte, die sich allerdings, wie etwa im Falle einer um 20/30 n.Chr. gegründeten Villa rustica in Neustadt-Mußbach (Kr. Neustadt a. d. Weinstraße / RLP), in der Regel nur in vereinzelten Pfosten- und Abfallgruben manifestieren. Rekonstruierbare Gebäudestrukturen fehlen bislang. Nördlich der Pfalz dünnen dann die germanischen Elemente unter den Grab- und Siedlungsfunden zu Gunsten einheimisch keltischer Einflüsse, die schon in Rheinhessen überwiegen, deutlich aus. Entsprechend sind hier dann auch des öfteren späteisenzeitliche Aktivitäten neben oder im Bereich von römischen Gutshofarealen feststellbar, ohne, daß Siedlungskontinuitäten bislang zweifelfrei belegt werden konnten. Beispiele wie die oben erwähnte Villa in Mayen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP), deren Holzbauphase eventuell schon in augusteische Zeit zurückreicht, oder der Guthof "Auf der Klosterheck" in Andernach (Kr. Mayen-Koblenz / RLP), mit latènezeitlichen Siedlungsgruben und ebenfalls Pfostenspuren einer hölzernen Anfangsphase, gehören immer noch zu den besten Hinweisen.
Gegenüber dem linksrheinischen Obergermanien, stehen im rechtsrheinischen Teil des Betrachtungsgebietes, wie bei der historischen Einleitung schon angesprochen, Kontinuitäten von der keltischen Vorbesiedlung zur römischen Kaiserzeit, auf Grund einer massiven Abwanderung der keltischen Bevölkerungsgruppen schon während Stufe Latène D1, nicht zu erwarten. Lediglich am Hochrhein und im südlichen Oberrheintal, wo u.a. offene Siedlungen wie Breisach-Hochstetten (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) zu Gunsten neuer, umwehrter Plätze, im vorliegenden Fall Breisach-Münsterberg, aufgelassen wurden, zeichnet sich ein partielles Verweilen keltischer Gruppen auf rechtsrheinischem Gebiet noch während der 2. Hälfte des 1. Jh. v.Chr. (Stufe Latène D2) ab. Über das Aussehen ländlicher Gehöftanlagen dieses Zeitabschnitts liegen aus dem betreffenden Gebiet allerdings keine ausreichenden Informationen vor. Auch über die Bauten rechtsrheinischer, germanischer Neusiedler, deren materielle Hinterlassenschaften, wie oben bereits ausgeführt, ab der 1. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. vor allem südlich des unteren Main, am unteren Neckar und in der Ortenau greifbar werden, ist außer Gruben mit Siedlungsabfällen in der Regel nichts bekannt. Dabei ist zumindest im unteren Neckargebiet, wo den Neckarsueben (Suebi Nicretes) nach vollzogener römischer Okkupation ab dem 2. Jh. n.Chr. eine eigenständige Civitas eingeräumt wurde, von gewissen Siedlungskontinuitäten auszugehen.

Als ein mögliches Beispiel läßt sich etwa eine in claudischer Zeit gegründete neckarsuebische Siedlung in der Gewanne "Ziegelscheuer" in Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW) anführen, die an Baubefunden immerhin noch die Reste einiger Grubenhütten erbrachte. Nach Ausweis des Kleinfundmaterials existierte sie zumindest wohl noch in Teilen, als man hier in der 1. Hälfte des 2. Jh. n.Chr. eine Villa rustica anlegte. Ob und inwieweit sich die Besitzer oder zumindest Bewirtschafter dieses Gutshofes allerdings aus der älteren Siedlung rekrutierten, läßt sich letztlich nicht mehr beantworten.


Neckarsuebische Siedlung im Gewann "Ziegelscheuer" in Ladenburg;
Gesamtausdehnung (gepunktet) im Bereich der römischen Villa und Beispielbefund einer Grubenhütte



Zur Fortsetzung vorrömischer Bautraditionen unter römischer Herrschaft

Phase III bis IV (nach Oelmann) des Haupthaus der Villa rustica "Im Brasil"
Für ein Fortleben einheimischer Bautraditionen in ländlichen Siedlungen der Kaiserzeit gibt es auch im linksrheinischen Betrachtungsgebiet, wo dies allenfalls zu erwarten wäre, bislang keine sicheren Anhaltspunkte. Allerdings basiert diese Aussage nur auf einemäußerst dürftigen Forschungs- oder zumindest Publikationsstand. So liegen bei fast keinem der lediglich rund 40 auf literarischer Basis halbwegs beurteilbaren Gutshöfe aussagekräftige Grundrißpläne möglicher früher Holzbauphasen vor. In diesen müßten sich aber am ehesten lokale Bautraditionen widerspiegeln. Sieht man von der schon behandelten spätkeltischen Siedlung in Westheim (Kr. Germersheim / RLP) als Beleg für ein Überdauern làtenezeitlicher Pfostenbauten noch bis ins frühe 1. Jh. n.Chr. ab, bilden die Haupthausbefunde der Altgrabungen in der Villa "Im Brasil" in Mayen (Kr. Mayen Koblenz / RLP) immer noch einen der wichtigsten Ausgangspunkte für baugeschichtliche Überlegungen. In besagtem Fall führte der Ausgräber F. Oelmann die steinerne Portikusvilla mit Eckrisaliten anhand von Baufugen auf einen rechteckigen, steinernen Kernbau zurück.

Zahlreiche Holzpfostenstellungen entlang und parallel der Wände des hallenartigen Innenraumes, die F. Oelmann seinerzeit als Pfosten der Dachkonstruktion interpretierte, könnten eventuell ebenso Teile einer vorausgehenden Holzbauphase gebildet haben. Eine solche nimmt auch der Ausgräber an, ohne ihr jedoch wirklich aussagekräftige Befunde zuordnen zu können. Der ergänzte Pfostenplan des Innenraumes ist hingegen gut mit den einfachen, rechteckigen Grundrissen hölzerner Wohngebäude auf Gutshöfen im südlichen Niedergermanien vergleichbar. Die entsprechenden Häuser lassen sich dort als eine möglicherweise nordgallisch beeinflußte, frühkaiserzeitliche Weiterentwicklung der lokalen, in ihrer Form stark an den Mittelgebirgsraum angelehnten Holzpfostenbauten der späten Eisenzeit auffassen. Kennzeichen ist auch hier der hallenartige Innenraum, der bei der Mayener Villa auch noch die erste Steinbauphase prägte. Ungeachtet der diskutablen Verbindungen zwischen dem Villengebäude und einem von ihm überlagerten eisenzeitlichen Hausgrundriß, könnte also die Villa in Mayen sowohl in ihrer Holzbauphase als auch noch dem ersten Steinbau traditionell gallische Raumkonzepte weiter fortgeführt haben.


Ihrer frühen Steinbauphase ähnelnde ländliche Siedlungsgebäude zu Wohn- und Wirtschaftszwecken konnten auch anderenorts im nördlichen Obergermanien, so z.B. in Bolanden (Donnersberg-Kr. / RLP), Monreal (Kr. Mayen-Koblenz / RLP) oder Enkenbach-Alsenborn (Kr. Kaiserslautern / RLP), aufgedeckt werden. Die in den genannten Fällen frühestens im 2. Jh. n.Chr. oder später angelegten Bauten ohne nachgewiesene Nebengebäude werden in der Regel als einfachste ländliche Siedlungsform bzw. Kleinbauernhäuser interpretiert. Inwieweit letzteres zutrifft und sie darüber hinaus eventuell als Belege für die Fortsetzung eines traditionellen Raumkonzeptes noch bis in die späte Kaiserzeit anzusehen sind, ist an vorliegender Stelle nicht zu entscheiden.


Einfache Wohn-/Wirtschaftsbauten aus Bolanden, Enkenbach-Alsenborn und Monreal; Grundrißpläne



Die Entwicklung der ländlichen Siedlungslandschaft in der Kaiserzeit

Angesichts der sehr bescheidenen Zahl derzeit literarisch greifbarer und näher datierbarer, eindeutiger Villae rusticae im Betrachtungsgebiet sind Aussagen zur allgemeinen Besiedlungsentwicklung nur mit großer Vorsicht zu machen und zu betrachten.
Im linksrheinischen Raum lassen sich immerhin, neben den schon während der Stufe Latène D2 bzw. spätestens in augusteischer Zeit angelegten Siedlungsplätzen von Westheim (Kr. Germersheim / RLP) und Mayen-"Brasil" (Kr. Mayen-Koblenz / RLP), noch in der 1. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. vereinzelt weitere Gründungen sowohl im Bereich Andernach/Koblenz als auch der Vorderpfalz beobachten. Die Errichtung der zeitlich etwas besser fixierbaren Pfälzer Anwesen fällt dabei durchweg in die tiberische Zeit, genauer die Jahre 20/30 n.Chr.. Die ihnen benachbarte spätkeltisch-frührömische Siedlung von Westheim war zu diesem Zeitpunkt wohl bereits verlassen oder zumindest in Auflassung begriffen.
Eine seriöse Skizzierung der weiteren Besiedlungsentwicklung anhand gesicherter, datierter Gutshofanlagen ist im linksrheinischen Gebiet beim derzeitigen Publikationsstand praktisch unmöglich. Die wenigen eindeutig der zweiten Jahrhunderthälfte zuweisbaren Villengründungen, ergänzt durch Plätze deren Anlage nur allgemein ins 1. Jh. n.Chr. datiert werden kann, scheinen weiterhin auf eine Bevorzugung der rheinnahen Regionen hinzudeuten. Möglicherweise erst in der Zeit zwischen 100 n.Chr. und dem fortgeschrittenen 2. Jh. n.Chr. könnte, wie etwa mehrere Gutshöfe im Umfeld des Glan (Kr. Kusel / RLP) suggerieren, dann auch eine verstärkte Aufsiedlung des Hinterlandes erfolgt sein. Teilweise ausgespart blieben offenbar die Höhenlagen von Hunsrück und Pfälzer Wald.

Gehöfte/Gutshöfe im 1. Jh. n.Chr.

Im Gegensatz zur linken Rheinseite ist in weiten Teilen des rechtsrheinischen Gebietes wahrend der 1. Hälfte des 1. Jh. n.Chr. noch kein römischer Siedlungseinfluß spürbar. Befunde wie etwa die der in claudischer Zeit entstandenen, neckarsuebischen Siedlung von Ladenburg-"Ziegelscheuer" können, trotz diskutablen Bevölkerungskontinuitäten, sicherlich nicht als Gründungsphase der hier in späterer Zeit angelegten römischen Villae rusticae aufgefaßt werden. Ein abweichendes Bild scheint sich lediglich am südlichen Oberrhein und am Hochrhein abzuzeichnen, wo es bereits in den 20er/30er Jahren und in claudischer Zeit zu wirklichen Gutshofgründungen auf dem rechten Rheinufer kommt. Es dürfte sich wohl kaum um einen Zufall handeln, daß es sich bei der Region ausgerechnet um jenen rechtsrheinischen Streifen handelt, in dem sich keltische Bevölkerungsteile auch noch während der 2. Hälfte des 1. Jh. v.Chr. (Stufe Latène D2) behaupten konnten. Die vorauszusetzende enge Anbindung an ihre linksrheinischen Nachbarn mag, einhergehend mit der Etablierung einer dauerhaften römischen Präsenz am Rhein, die frühe Romanisierung dieses Gebietes, das nun im Vorfeld städtischer und militärischer Zentren lag, beflügelt haben.
Dementsprechend ergeben sich hier auch im weiteren Verlauf des 1. Jh. n.Chr. Parallelen zwischen der ländlichen Besiedlungsentwicklung diesseits und jenseits des Rheines. So schlägt sich etwa die starke Gründungswelle, die in flavischer Zeit vor allem in der Nordschweiz und dort besonders im Umfeld des Legionslagers von Windisch (Kt. Aargau / Schweiz) archäologisch gut zu fassen ist, ebenso in der Errichtung zahlreicher neuer Villae rusticae entlang des rechten Hochrheinufers nieder. Die in dieser Phase in den Gutshöfen zu beiden Seiten des Flusses verbauten Ziegel mit militärischen Stempelmarken der Windischer Garnison könnten eventuell gar im Sinne eines staatlich geförderten Besiedlungsprogramms zu interpretieren sein (näheres dazu siehe unter: Villae rusticae im Südteil des Provinz Germania superior), das offensichtlich beide Rheinseiten einbezog.

Gehöfte/Gutshöfe um 100 n. Chr. bis 1. Hälfte 2. Jh. n.Chr..

In der Zeit um 100 n.Chr. lassen sich nachfolgend auch erste Villen am Oberlauf von Neckar und Donau feststellen. Mit einer gewissen Zeitverzögerung mag sich hierin vielleicht die relativ frühe Erschließung des Gebietes mit dem Municipium Arae Flaviae (Gründung um 72 n.Chr.), dem heutigen Rottweil (Kr. Rottweil / BW), als Zentrum sowie Straßenanbindungen nach Windisch (Kt. Aargau / Schweiz) und schon ab 74 n.Chr. auch über das Kinzigtal nach Straßburg (Dép. Bas-Rhin / F) ausgewirkt haben.
Demgegenüber setzt die ländliche Besiedlung im mittleren und unteren Neckergebiet bzw. rechts des mittleren Oberrhein, sieht man von wenigen unsicheren Einzelfällen ab, offenbar nicht vor frühhadrianischer Zeit ein. Einen besonderen Besiedlungsschub erfährt das mittlere Neckarland gar erst kurz vor bzw. nach der Vorverlegung des obergermanischen Limes vom Neckar auf die Linie Miltenberg-Lorch um 150 n.Chr.. Inwieweit bis dato möglicherweise unklare Rechts- und Besitzverhältnisse sowie nicht zuletzt auch das Fehlen einer geeigneten Bevölkerungsgrundlage eine Aufsiedlung mit Gutshöfen verzögerten, ist diskutabel.

Gehöfte/Gutshöfe in der Mitte/ 2. Hälfte des 2. Jh. n.Chr. .

Sofern noch anhand weniger Reste, die in der Regel keinen klaren Grundriß mehr ergeben, feststellbar, geht zumindest einem Großteil der steinernen Guthöfe sowohl im linksrheinischen als auch rechtsrheinischen Betrachtungsgebiet eine Holzbauphase voran. Erste steinerne Um- bzw. Neubauten erfolgten auch links des Rheines offenbar meist nicht vor dem späten 1. Jh. n.Chr.. Wie etwa Beispiele aus Reipoltskirchen (Kr. Kusel / RLP) oder vom "Annaberg" in Bad Dürkheim (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) zeigen, wurden selbst noch in dieser Zeit bzw. an der Wende zum 2. Jh. n.Chr. sowohl kleine Gehöfte als auch größere Villen gelegentlich zunächst als Holzgebäude errichtet. Diese Beobachtung läßt sich bei den rechtsrheinischen Gutshofanlagen zumindest während der 1. Hälfte des 2. Jh. n. Chr. weiter fortführen. Soweit näher ermittelbar, erfolgte der steinerne Ausbau hier meist erst ab der Mitte des 2. Jh. n.Chr. oder, wie z.B. im Falle der erst um 150 n.Chr. bzw. kurz darauf im mittleren Neckarraum gegründeten Villen von Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW) und Weinsberg (Kr. Heilbronn / BW), gar frühestens in der fortgeschrittenen zweiten Jahrhunderthälfte.


Anlage und Gliederung der Villae rusticae

Frühe Holzbauten

Wie vorausgehend schon angesprochen sind die derzeitigen Kenntnisse über die den jüngeren Steinbauten zum Teil vorangegangenen Holzbauphasen der Gutshöfe sowohl erhaltungs- als auch forschungsbedingt äußerst mangelhaft. Meist wird ihre einstigen Existenz lediglich auf Basis des Kleinfundmaterials erschlossen und allenfalls durch wenige Pfosten- und/oder Gräbchenspuren weiter unterstützt. Im linksrheinischen Gebiet gibt es Hinweise auf hölzerner Bauphasen u.a. aus Villae rusticae in:
- Andernach (Kr. Mayen-Koblenz / RLP).
- Bad Dürkheim (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP); am Annaberg.
- Bad Dürkheim-Ungstein (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP).
- Koblenz (Stadt Koblenz / RLP); Koblenzer-Stadtwald am Remstecken.
- Koblenz (Stadt Koblenz / RLP); Koblenzer-Stadtwald am Schüllerhof.
- Mayen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP).
- Reipoltskirchen (Kr. Kusel / RLP).
- Wachenheim (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP).
An rechtsrheinischen Fundplätzen sind u.a. zu nennen:
- Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Bondorf (Kr. Böblingen / BW).
- Eutingen-Rohrdorf (Kr. Freudenstadt / BW).
- Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW).
- Hirschberg-Großsachsen (Rhein-Neckar-Kreis / BW).
- Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW).
- Laufenburg (Kr. Waldshut / BW).
- Lauffen am Neckar (Kr. Heilbronn / BW).
- Merdingen (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW).
- Oberderdingen-Flehingen/Bauerbach (Kr. Karlsruhe / BW).
- Sachsenheim-Großsachsenheim (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Schwörstadt (Kr. Lörrach / BW).
- Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW).
- Weinsberg (Kr. Heilbronn / BW).
- Wurmlingen (Kr. Tuttlingen / BW).
Unter diesen vermitteln die Befunde auf Gutshöfen in Bondorf (Kr. Böblingen / BW) und Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW) noch einigermaßen gute Gesamtbilder der anfänglichen Holzanlagen.

Holzbauphase (1. Hälfte 2. Jh. n.Chr.) der Villa rustica von Bondorf
Bei der zu Beginn des 2. Jh. n.Chr. gegründeten Villa rustica von Bondorf zeugen ein bereits steinerner Kellerraum mit Treppe sowie einige Wandgräbchen und Pfostenlöcher vom einstigen Haupthaus. Zwar ergeben sie keinen vollständigen Grundriß mehr, lassen jedoch erkennen, daß die Wandfluchten des Holzbaus schon denen des darüberliegenden steinernen Nachfolgerbaus entsprachen. Mindestens vier mit Wandpfostenreihen errichtete, rechteckige Gebäude nordwestlich und östlich des Haupthauses sind als zugehörige Wirtschaftbauten interpretierbar. Die Gebäudegruppe wurde durch einen teils mehrreihig geführten Zaun umschlossen, dessen Gräbchen schon im wesentlichen dem Verlauf der späteren Steinmauer folgten. Insgesamt gehören sowohl die Holzbauphase als auch die jüngere Steinbebauung zur Gruppe der sogenannten "Streuhofanlagen", die weiter unten noch näher erläutert werden sollen.


Eine vergleichbare Kontinuität desselben Anlagenkonzeptes zwischen der älteren und der jüngeren Bauphase zeigt auch die Villa rustica von Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW), deren nachgewiesene Holzgebäude in ihren Baufluchten allerdings von den jüngeren Steinbauten abweichen. Das in Holzfachwerktechnik errichtete Haupthaus (Bau 16) mit seinem um einen zentralen Raum oder Hof angeordneten Zimmern und einem risalitartigen Anbau folgt dem Konzept des sogenannten Zentralhof- bzw. Zentralhallenbaus, das gelegentlich auch bei Steingebäuden vorkommt. Böden mit Kalkmörtelestrich und Reste polychromer Wand- und Deckenmalereien deuten auf eine gehobene Ausstattung hin.

 

Villa rustica von Walldorf;
Gesamtplan der Holz- und Steinbauphase
Villa rustica von Walldorf;
Wandmalereien aus dem Haupthaus

Von den zahlreichen Nebengebäuden im Gutshofareal sind zumindest ein als Speicher oder Magazin gedeuteter, langrechteckiger Fachwerkbau (Bau 4) mit Pfostengründungen im Bereich der Außenwände sowie einige kleinere, mitunter wohl nur in Teilen bekannte Schwellbalken- und/oder Pfostenbauten anhand ihrer Ausrichtung der Holzbauphase zuweisbar. Umgeben war das Areal offenbar von einem Zaun oder einer Palisade, deren mögliches Gräbchen anscheinend bereits parallel zu nordwestlichen Hofmauer der Steinbauphase verlief.

Steinerne Gutshofanlagen

Das beste Bild über die Anlage und Gliederung der Villae rusticae vermitteln immer noch deren Steinbauphasen. Generell steht jedoch die Anzahl von mehreren tausend auf Basis von Prospektionen postulierter und auf Verbreitungskarten auch publizierter Gutshöfe im Betrachtungsgebiet in einem krassen Mißverhältnis zu den durch Baubefunde zweifelsfrei identifizierten Villae rusticae. In letzterem Fall haben die Grabungen zudem selten mehr als einzelne Gebäude (oft Haupthaus und/oder Bad) oder auch nur Gebäudeteile angeschnitten. Die Anzahl großflächig bis annähernd vollständig erforschter Landgüter beläuft sich, soweit auf literarischer Basis greifbar, im rechtsrheinischen Raum auf maximal ein knappes Dutzend Stellen, während der linksrheinische Bereich gerade einmal die Hälfte dieser Zahl erreicht. Entsprechend eingeschränkt sind dann auch die derzeitigen Aussagemöglichkeiten zur Gesamtstruktur der Anlagen.
Immerhin lassen sich die beiden in den Nordwestprovinzen üblichen Grundmuster in Bezug auf die Binnengliederung der Höfe auch im Arbeitsgebiet nachweisen. Zu unterscheiden sind:
a) Streuhofanlagen.
b) Axialanlagen.
Bei Streuhofanlagen verteilen sich das Haupthaus und die Nebengebäude derart über das Hofareal, daß oft weder ein Bezug ihrer Baufluchen aufeinander noch ein übergeordnetes, axiales Binnengliederungskonzept oder eine klare Trennung von Wohn- und Wirtschaftsbereich (Pars urbana und Pars rustica) erkennbar ist.
Von nur wenige Ausnahmen abgesehen, folgen bislang fast alle näher beurteilbaren Gutshöfe im hier interessierenden Raum mehr oder minder dem Streuhofkonzept, auch wenn die gelegentliche Orientierung der Nebengebäude am Verlauf der Hofeinfriedung mitunter schon einen ansatzweise symmetrischen Eindruck bewirkt. Hinsichtlich ihres Untersuchungsstandes einigermaßen aussagekräftige Beispiele finden sich links des Rheines etwa in:
- Bad Dürkheim-Ungstein (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP).
- Koblenz (Stadt Koblenz / RLP); Koblenzer-Stadtwald am Remstecken.
- Mayen (Kr. Mayen-Koblenz).
- Thallichtenberg (Kr. Kusel / RLP).
- Wachenheim (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP).
- Weiler bei Bingen (Kr. Mainz-Bingen / RLP).
- Weitersbach (Kr. Birkenfeld / RLP).
- Winningen (Kr. Mayen-Koblenz).

Streuhofanlagen
Am "Weilberg" in Bad Dürkheim-Ungstein
Am "Remstecken" im Stadtwald von Koblenz
Wachenheim
Weiler bei Bingen

An prägnanten rechtsrheinischen Streuhofanlagen lassen sich u.a. anzuführen:
- Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Bondorf (Kr. Böblingen / BW).
- Bruchsal-Obergrombach (Kr. Karlsruhe / BW).
- Engen-Bargen (Kr. Konstanz / BW).
- Ettlingen (Kr. Karlsruhe / BW).
- Gemmrigheim (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Hechingen-Stein (Zollernalbkreis / BW).
- Kirchheim am Neckar (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW).
- Lauffen am Neckar (Kr. Heilbronn / BW).
- Ludwigsburg-Hoheneck (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Mühlacker-Enzberg (Enzkreis / BW).
- Oberndorf-Bochingen am Neckar (Kr. Rottweil / BW).
- Pforzheim-Hagenschieß (Stadt Pforzheim / BW).
- Rottenburg am Neckar (Kr. Tübingen / BW).
- Sachsenheim-Großsachsenheim (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Tengen-Büßlingen (Kr. Konstanz / BW).
- Vaihingen-Enzweihingen an der Enz (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW).

Streuhofanlagen
Bondorf
Ludwigsburg-Hoheneck
Rottenburg am Neckar
Tengen-Büßlingen

Die Gutshöfe in Streubauweise decken dabei das gesamte regionale Größenspektrum ab, sind jedoch im überregionalen Vergleich, besonders mit gallischen Landgütern oder auch solchen des südlichen Obergermanien, überwiegend als Anlagen kleiner bis mittlerer Größe einzustufen.

Gegenüber der Streubauweise sind Axialanlagen in der Regel auf die durch Mauern oder Gebäuderiegel strikt vom Wirtschaftsteil (Pars rustica) isolierte Pars urbana (Wohnteil) bezogen, in deren Zentrum sich das Haupthaus erhebt. Auf dessen repräsentative Fassade sind in Idealfall die Baufluchten der meisten Nebengebäude, Hofmauern und Hauptwirtschaftswege ausgerichtet. Dadurch macht sich in der Anlage der Pars rustica eine gewisse axiale Bausymmetrie bemerkbar, was jedoch nicht bedeutet, daß jedes Gebäude zwangläufig ein spiegelbildliches Pendant besitzen muß. Je nach Anordnung der Pars urbana, ob an der Schmal- oder Längsseite des umfriedeten Wirtschaftshofes, unterscheidet man zwischen längs- und queraxial angelegten Gutshöfen.
Im Betrachtungsgebiet spielt das Schema der Axialvilla praktisch keine Rolle. Während queraxiale Anlagen vollständig fehlen, sind längsaxiale bislang lediglich in zwei Fällen greifbar. Von diesen ist das linksrheinisch gelegenen Landgut von Thür (Kr. Mayen-Koblenz / RLP) zudem leider nur auf Basis von Luftbildern zu beurteilen.

Axialhofanlage von Thür;
Gesamtplan nach Luftbild

Klar erkennbar ist immerhin ein L-förmiger Haupthauskomplex innerhalb der anscheinend durch eine Trennmauer vom Wirtschaftsteil mit zahlreichen Nebengebäuden abgesetzten Pars urbana. Naheliegende Vergleiche findet die im nördlichen Obergermanien typologisch singuläre Anlange immerhin bereits in der unmittelbar westlich anschließenden Civitas Treverorum, die schon zur Provinz Gallia Belgica gehört. In Bezug auf ihre Errichtung scheint eine Anregung aus diesem Bereich umso mehr vorstellbar, da sich das Stammesgebiet der Treverer ursprünglich bis zu Rhein erstreckte und somit auch noch in der frühen Kaiserzeit eine starke ethnische und kulturelle Anbindung vorhanden gewesen sein dürfte. Ähnliche Bezüge, allerdings zum Helvetier- und Raurakergebiet im südlichen Obergermanien, lassen sich auch für die am rechten Oberrheinufer gelegene, scheinbar ebenfalls axiale Villa von Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) herstellen. Die ethnische und kulturelle Anbindung des Breisgaus an den linksrheinischen Raum ist weiter oben schon hinreichend betont worden. So fällt dann auch die Gründung der mit ca. 5,5 ha mittelgroßen Axialvilla um 20/30 n.Chr. mit der Entstehungen annähernd vergleichbarer, bis zu maximal 16 ha großer Anlagen in der Schweiz zusammen.

Der Umstand, daß beim Heitersheimer Gutshof das Haupthaus mit seinem Baukörper selbst als Trennelement zwischen der Pars rustica und der Pars urbana fungierte, anstatt, zumindest mit seinem Haupttrakt, bereits weit innerhalb des separierten Hofteils zu liegen, setzt ihn dann allerdings auch etwas gegen die meisten der südlichen Vergleichsbeispiele ab. Eine ähnliche Trennfunktion zwischen dem Wirtschaftsteil und einer unbebauten, vermutlich meist als Garten gestalteten Fläche übernehmen mitunter ebenso auch die Haupthäuser auf Höfen des Streuschemas. Im Betrachtungsraum wären als Belege u.a. etwa Villae rusticae in Weiler bei Bingen (Kr. Mainz-Bingen / RLP) oder Ettlingen (Kr. Karlsruhe / BW) anzuführen.

Axialhofanlage von Heitersheim
Streuhofanlage am Hedwigshof bei Ettlingen

Trotz des offensichtlich deutlichen Übergewichtes der Streuhofanlagen, präsentiert sich der innerhalb des Arbeitsgebietes greifbare Gutshofbestand keinesfalls uniform. So gibt es enorme Varianzen in der Größe und Bebauung der Höfe.
An unterster Stelle stehen möglicherweise Kleinst- oder Kompaktgehöfte, die durch ihre Beschränkung auf einen einzigen Gebäudekomplex zu Wohn- und Wirtschaftzwecken, allenfalls ergänzt durch Schuppen oder andere Leichtbauten, welche sich in der Regel dem archäologischen Zugriff entziehen, letztlich keinem der vorausgehend dargelegten Grundschemata zugeordnet werden können. Die Identifizierung und damit verbunden auch der Nachweis ihrer Existenz ist in der Forschung allerdings nicht ganz unumstritten.

Einfache Wohn-/Wirtschaftsgebäude

 

 

 

 

Bolanden
Monreal
Enkenbach-Alsenborn
Kehl-Auenheim

So wäre für die einfachen, rechteckigen Steingebäude, wie sie etwa in Bolanden (Donnersberg-Kr. / RLP), Monreal (Kr. Mayen-Koblenz / RLP) oder Enkenbach-Alsenborn (Kr. Kaiserslautern / RLP) ergraben wurden, anhand der Bauform auch eine Einstufung als Nebengebäude einer größeren Anlage denkbar. Gleiches gilt für einen hölzernen Schwellbalkenbau gleicher Formgebung in Kehl-Auenheim (Ortenaukr. / BW), in dessen Umgebung sogar ein weiteres Balkengräbchen, Gruben und Pfostenlöcher festgestellt werden konnten. Die Klassifizierung der einfachen Rechteckbauten hängt also im wesentlichen vom Nachweis oder Fehlen ihnen benachbarter Gebäude ab.
Eine etwas andere Form möglicher kleiner Kompakthöfe repräsentieren demgegenüber Bauten wie z.B. in Reipoltskirchen (Kr. Kusel / RLP), Lörrach-Brombach (Stadt Lörrach / BW) oder Wurmlingen (Kr. Tuttlingen / BW), bei denen sich einige Wohn- und Wirtschafträume an zwei oder drei Seiten eines befahrbaren Innenhofes aufreihen.

 

 

Wohn-/Wirtschaftsgebäude in Reipoltskirchen
Wohn-/Wirtschaftsgebäude in Lörrach-Brombach
Gutshof in Wurmlingen

Ob derartige Gebäude zwangsläufig Nebengebäude besaßen ist unklar. Während in Reipoltskirchen lediglich prospektierte Hinweise auf ein solches vorliegen, wurden beim Wurmlinger Gehöft noch im Verlauf der Holzbauphase ein separates, steinernes Badegebäude und während der anschließenden Steinbauphase ein weiteres Nebengebäude errichtet. Trotz des fehlenden Nachweises einer Gesamteinfriedung läßt sich die Wurmlinger Gebäudegruppe bereits als kleine Streuhofanlage einstufen. Dennoch besteht über die Bedeutung entsprechender Landsiedlungen in der Forschung keine Einigkeit. Vor allem das kompakte Zentralgebäude mit seinem befahrbaren Hof hat bei straßennahen Anlagen die Vorstellung beflügelt, daß es sich weniger um landwirtschaftliche Betriebe, als vielmehr um Straßenstationen gehandelt haben könnte, die teils staatsseitig angelegt wurden.

Gebäudekomplex in Hohberg-Niederschopfheim

Für letztere These wird dabei gerne ein Baukomplex nahe der römischen Rheinstraße in Hohberg-Niederschopfheim (Ortenaukr. / BW) angeführt, in dessen erster Bauphase gestempelte Ziegel der 21. Legion Verwendung fanden. Wenngleich zudem eine scheinbar regelmäßige Zimmerflucht während der zweiten Bauphase eine Interpretation als Mansio nicht ausschließt, bleibt die wirtschaftliche Grundnutzung der Anlage letztlich dennoch unklar. Generell wäre in diesem Zusammenhang natürlich zu überlegen, inwieweit primär landwirtschaftliche Betriebe eine verkehrsgeographisch günstige Lage genutzt haben könnten, um aus der Bewirtung Reisender einen Nebenverdienst zu erzielen.

Unstrittige Gutshofanlagen mit Haupthaus und Nebengebäude innerhalb einer Einfriedung sind schließlich im Arbeitsgebiet in der Regel mit Hofflächen von knapp unter 1 ha bis maximal etwas über 7 ha Größe vertreten. Dabei scheinen die tendenziell größten Anlagen, wie etwa ein weitgehend erforschtes Anwesen mit rund 7,5 ha in Bad Dürkheim-Ungstein (Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP), eher im linksrheinischen Gebiet oder zumindest in Rheinnähe gelegen zu haben. Unter den rechtsrheinischen Villae rusticae liegt die Obergrenze derzeit bei 5,5 bis 6 ha. Sie wird allerdings nur in von wenigen Höfen, so z.B. in Hechingen-Stein (Zollernalbkreis / BW), Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) oder Tengen-Büßlingen (Kr. Konstanz / BW) erreicht. Den Normalfall im Limesgebiet bilden demgegenüber Gehöfte in einer Größenordnung bis maximal etwas über 3 ha. Über die Zahl der ständigen Bewohner auf den Landgütern kann man nur spekulieren. Während bei kleinen Villen, wie etwa einer nur 0,75 ha großen Anlage mit Haupthaus und drei Wirtschaftsgebäuden in Kernen-Rommelshausen (Rems-Murr-Kr. / BW), an eine Bewirtschaftung durch eine Familie zu denken ist, lassen zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude, wie z.B. in den rund 1 ha großen Villen von Lauffen (Kr. Heilbronn / BW) oder Pforzheim-Hagenschieß (Stadt Pforzheim / BW), schon auf die Anwesenheit von Knechten, abhängigen Familien oder zumindest Tagelöhnern schließen.

 

 

Villa rustica von Kernen-Rommelshausen
Villa rustica von Lauffen a. N.

Große Speicherbauten und umfangreiche Einrichtungen zur Getreideverarbeitung, wie sie etwa aus dem rund 4 ha großen Areal einem gelegentlich auch als kaiserliche Domäne gedeuteten Besitz in Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW) bekannt sind, setzten dann bereits einen recht hohen Personalstand voraus, auch wenn im genannten Fall bislang keine adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten nachgewiesen werden konnten. Zur Bewirtschaftung eines der rund 7,5 ha großen Villa rustica in Bad Dürkheim-Ungstein (Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) vergleichbaren Landgutes kann, auch angesichts der vorhanden Gebäudekapazitäten, schließlich durchaus mit einer Anwesenheit von über hundert Personen gerechnet werden.

Villa rustica von Walldorf
Guthof in Bad Dürkheim-Ungstein

Natürlich sind entsprechende Kalkulationen auch in hohem Grade von den durch die einzelnen Villen bewirtschafteten Ländereien abhängig. Da sich im Arbeitsgebiet keinerlei Spuren der vorauszusetzenden römischen Limitationen mehr fassen lassen, sind lediglich vage Schätzungen auf Basis des derzeitigen Fundortbestandes möglich. Sie reichen von Wirtschafsflächen zwischen 60 und 120 ha im mittleren Neckargebiet oder zwischen 50 und 125 ha im Hinterland von Speyer / RLP bis über 200 ha im Alsenztal (Nordpfälzer Bergland). Dabei dürften die extremen Schwankungen der Flachengrößen zumindest teilweise den unterschiedlichen Bodengüten und damit verbunden auch möglicherweise verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen Rechnung tragen.

Haupthäuser, Badegebäude und ihre Ausstattung

Die besterforschten Bestandteile der Villae rusticae bilden das in der Regel als Haupt- oder Herrenhaus bezeichnete Wohnhaus des Gutsbesitzers oder -pächters und die ihm direkt angeschlossenen oder aber in einem separaten Gebäude untergebrachten Baderäume. Hierfür ist zum Teil der aus ihrer massiveren Bauweise resultierende größere Schuttanfall verantwortlich, der sie einerseits von den meist kleineren Trummerstellen ihrer Nebengebäude unterscheidet und anderseits auch eine leichtere Lokalisierung bei archäologischen Prospektionen ermöglicht. Sieht von man den überwiegend nur fragmentarischen Resten hölzerner Vorgängerbauten ab, stellen die Grundrisse der jüngeren Steingebäude mitunter das Produkt verschiedener Um- und Ausbauten dar, die im linkrheinischen Gebiet zwischen dem späten 1. Jh. und dem 4. Jh. n.Chr. sowie bei den rechtrheinischen Villen meist ab dem mittleren 2. Jh. bis um die Mitte des 3. Jh. n.Chr. stattfanden. In der Regel haben sie die ursprünglich Grundgrißkonzeption jedoch nicht verunklart. Als Grundtypen lassen sich die Form der "Zentralhofanlage" und der "Portikusvilla" unterscheiden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, daß Gebäude letzterer Form durch die sekundäre Vorblendung einer Portikusfassade mitunter aus Häusern des "Zentralhof-Typs" hervorgegangen sind. Der anderenorts gelegentlich noch zu beobachtende "basilikale" Bautyp, bei dem der Kernbau einem dreischiffigen Raumgliederungskonzept folgt, scheint im Betrachtungsraum bislang zu fehlen.
Unter dem Begriff des "Zentralhof-Typs" sind Bauten summiert, bei denen sich die Räumlichkeiten in streifenartigen Gebäudeflügeln um einen zentralen Innenhof gruppieren. Alternativ wird für sie mitunter auch der Begriff der "Peristylvilla" benutzt, zumal wohl gelegentlich mit umlaufenden Vordächern im Hofbereich gerechnet werden muß. Daneben ist es eine alte Streitfrage, ob es sich wirklich immer um offene Höfe oder nicht teilweise auch zentrale Hallen gehandelt hat. Abhängig von der Größe und Konzeption des Hauses sowie vom jeweiligen Befund, der in manchen Fällen etwa in einem groben Hofpflaster und in anderen in einer flächigen Dachziegelschuttlage besteht, wird man letztlich wohl beide Alternativen berücksichtigen müssen. Im linksrheinischen Betrachtungsraum gehören zum Zentralhof-Typ eventuell Hauptgebäude von Gutshöfen in:
- Bad Kreuznach (Kr. Bad Kreuznach / RLP); Fundstelle "Hüffelsheimer Str.".
- Medard (Kr. Kusel / RLP)
Im rechtsrheinischen Raum:
- Bad Rappenau-Zimmerhof (Kr. Heilbronn / BW).
- Gundelsheim-Bachenau (Kr. Heilbronn / BW).
- Hallau (Kt. Schaffhausen / Schweiz).
- Hohberg-Niederschopfheim (Ortenaukr. / BW)
- Kirchheim am Neckar (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Schleitheim (Kt. Schaffhausen / Schweiz); Fundstelle "Brüel"
- Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW); Holzbauphase.

 

 

 

 

Villa rustica von Medard
Haupthaus des Gutshofes von Bad Rappenau-Zimmerhof
Gebäudekomplex in Hohberg-Niederschopfheim
Wohngebäude der Villa rustica an der Fundstelle "Brüel" in Schleitheim

Darüber hinaus steht dem vorliegenden Bautyp auch eine Gruppe von Gebäuden nahe, deren Wohnräumlichkeiten sich nur an zwei bis drei Seiten um einen offenen, teilweise befahrbaren Innenhof gruppieren, dessen andere Seiten durch Mauern mit meist hofseitig angebauten offen Unterständen bzw. leicht konstruierten Wirtschaftsräumen umschlossen werden. Neben Reipoltskirchen (Kr. Kusel / RLP) als linksrheinischem Beispiel, finden sich rechtsrheinische Belege in:
- Blumberg-Achdorf-Überachen (Schwarzwald-Baar-Kr. / BW).
- Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Lörrach-Brombach (Stadt Lörrach / BW).
- Schleitheim (Kt. Schaffhausen / Schweiz); Fundstelle "Lendenberg".
- Tengen-Büßlingen (Kr. Konstanz / BW).
- Wurmlingen (Kr. Tuttlingen / BW).
Unter Berücksichtigung von Haupt- und Nebengebäuden entsprechender Konstruktion, zeichnet sich eine gewisse Häufung solcher Bauten vor allem im Bereich von oberer Donau und Hochrhein sowie im nordwestlichen Raetien ab (siehe dazu Trumm 2002, 152ff.).

 

 

 

 

 

 

 

Haupthaus und Nebengebäude eines Gutshofes in Blumberg-Achdorf-Überachen
Haupthaus(?)/Wohngebäude einer Villa rustica Bietigheim-Bissingen
Wohngebäude der Villa rustica an der Fundstelle "Lendenberg" in SchleitheimNiederschopfheim
Haupthaus der Villa rustica von Tengen-Büßlingen

Die sowohl im links- als auch im rechtrheinischen Arbeitsgebiet am häufigsten vertretene Haupthausform bildet schließlich die sogenannte "Portikusvilla", deren Räumlichkeiten in erster Linie über eine der Hauptfront des Gebäudes vorgelagerte, repräsentative Portikus erschlossen werden. Unter dieser ist häufig auch der in den Villen des Betrachtungsraumes fast ausnahmslos vorhandene Kellerraum anzutreffen, da hier, angesichts ihrer meist talseitigen Lage, der für letzteren notwendige Aushub am geringsten ausfiel. Bei stärkeren Hanglagen erfolgte der Zugang zur Portikus mitunter über eine zentrale Freitreppe. Weitreichende Gliederungsversuche des vorliegende Villentyps, die im folgenden nicht näher ausgeführt werden sollen, beziehen sich schließlich darauf, ob sich die Räumlichkeiten hinter der Portikus in einer Reihe oder um einen zentralen Raum bzw. Hof gruppieren (siehe z.B. zuletzt Heimberg 2002/2003, 91ff.). Unabhängig von den zum Teil nur schwer in ein Schema zu pressenden Raumkonzepten, lassen sich allerdings auch in der Ausführung der Portikusfassade schon verschiedene Bauvarianten beobachten.
In der einfachsten Form verläuft vor der Hauptfront des Gebudes ein durchgängiger, gerader Säulengang, wie er, über einer Kryptoportikus gelegen, etwa bei der palastartigen Villa an der "Hüffelsheimer Str." in Bad Kreuznach (Kr. Bad Kreuznach / RLP) rekonstruiert werden kann. Im Gesamtkonzept letzterer Anlage spielt die Portikus allerdings nur eine untergeordnete Rolle, während das dominierende Großperistyl in ihrem Zentrum eine Klassifizierung des Gebäude als Peristylvilla bzw. Zentralhofanlage nahelegt.

Haupthaus des Landgutes an der Hüffelsheimer Straße in Bad Kreuznach
Haupthaus der Villa rustica "Ziegelscheuer" in Ladenburg;
Villa rustica von Hirschberg-Großsachsen

Sonstige Anlagen mit entsprechendem Säulengang sind im Betrachtungsraum nur schwer zu finden. Immerhin scheinen etwa Haupthäuser von Villen in Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW) und eventuell auch Hirschberg-Großsachsen (Rhein-Neckar-Kreis / BW), im ersten Fall während der anfänglichen Holzbauphase und im zweiten zur Zeit der ersten Steinbauphase, noch über eine solch einfache Portikusfront verfügt zu haben.
Die ansonsten vorherrschende Bauform stellt die sogenannte "Portikusvilla mit Eckrisaliten" dar, bei der der Säulengang durch zwei an den Gebäudeecken risalitartig vorspringende Räumlichkeiten begrenzt wird. Bauten mit nur einem Eckrisalit, wie beispielsweise in der älteren Phase einer Villa in Alzey-Dautenheim (Kr. Alzey-Worms / RLP), sind hingegen selten.

Haupthäuser

Villa rustica von Bruchmühlbach-Miesau

Gutshof "In den Kirschkläuern" bei Alzey-Dautenheim
Villa rustica in Katzenbach

Das Vorkommen repräsentativer Portikus-Risalitfassaden ist keinesfalls an eine bestimmte Gebäudegröße gebunden. Die Frontmaße der Bauten reichen von rund 20 bis 65 m, bewegen sich mehrheitlich jedoch bei Breiten von deutlich unter 40 m. Wie etwa der lediglich punktfundamentierte Fachwerkbau hinter der steinernen Fassade einer kleinen Villa in Bruchmühlbach-Miesau (Kr. Kaiserslautern / RLP) oder der nur rund 24 m bereite Kernbau hinter einer 65 m langen Portikus-Risalitfront in Katzenbach (Donnersberg-Kr. / RLP) eindrucksvoll demonstrieren, ist die aufwendig gestaltete Vorderfront dabei mitunter nur Kulisse. Weitere prägnante Beispiele des vorliegenden Fassadentyps findet man links des Rheins u.a. in:
- Alzey-Dautenheim (Kr. Alzey-Worms / RLP); jüngere Phase.
- Andernach (Kr. Mayen-Koblenz / RLP).
- Bad Kreuznach (Kr. Bad Kreuznach / RLP); Neubaugebiet Stadtrand.
- Herschweiler-Pettersheim (Kr. Kusel (RLP).
- Mayen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP).
- Neustadt-Lachen-Speyerdorf (Kr. Neustadt a. d. Weinstraße / RLP).
- Rothselberg (Kr. Kusel / RLP).
- Thallichtenberg (Kr. Kusel / RLP).
- Warmsroth-Walderbach (Kr. Bad Kreuznach / RLP).
- Weiler bei Bingen (Kr. Mainz-Bingen / RLP).

Haupthäuser

Villa rustica von Neustadt-Lachen-Speyerdorf
Villa rustica in Rothselberg
Villa rustica in Thallichtenberg

Des weiteren sind im rechtsrheinischen Betrachtungsraum u.a. zu nennen:
- Bad Rappenau-Babstadt (Kr. Heilbronn / BW).
- Beringen (Kt. Schaffhausen / Schweiz).
- Bondorf (Kr. Böblingen / BW).
- Brigachtal-Überauchen (Schwarzwald-Baar-Kr. / BW).
- Eigeltingen-Eckartsbrunn (Kr. Konstanz / BW).
- Engen-Bargen (Kr. Konstanz / BW).
- Ettlingen (Kr. Karlsruhe / BW).
- Gemmrigheim (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Gundelsheim-Tiefenbachtal (Kr. Heilbronn / BW).
- Hechingen-Stein (Zollernalbkreis / BW).
- Hüfingen (Schwarzwald-Baar-Kr. / BW).
- Karlsruhe-Durlach (Stadt Karlsruhe / BW).
- Kernen-Rommelshausen (Rems-Murr-Kr. / BW).
- eventuell (Klettgau-Geißlingen; Kr. Waldshut (BW).
- Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW); Bauphase II.
- Laufenburg (Kr. Waldshut / BW).
- Lauffen am Neckar (Kr. Heilbronn / BW).
- Leinfelden-Echterdingen-Stetten a.d. Fildern (Kr. Esslingen / BW).
- Ludwigsburg-Hoheneck (Kr. Ludwigsburg / BW).

 

 

 

 

 

Haupthaus der Villa rustica von Bondorf
Villa rustica von Engen-Bargen
Haupthaus der Villa rustica "Ziegelscheuer" in Ladenburg;
Bauphase II
Haupthaus des Gutshofes von Ludwigsburg-Hoheneck

- Merdingen (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW).
- Mühlacker-Enzberg (Enzkreis / BW).
- Mühlacker-Lomersheim (Enzkreis / BW).
- Mundelsheim (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Nagold (Kr. Calw / BW).
- Neustetten-Remmingsheim (Kr. Tübingen / BW).
- Nürtingen-Oberensingen (Kr. Esslingen (BW).
- Oberndorf-Bochingen am Neckar (Kr. Rottweil / BW).
- Oedheim (Kr. Heilbronn / BW).
- eventuell Ostfildern-Ruit (Kr. Esslingen / BW).
- Osterfingen (Kt. Schaffhausen / Schweiz).
- Pforzheim-Hagenschieß (Stadt Pforzheim / BW).
- Remseck am Neckar-Neckarrems (Rems-Murr-Kr. / BW).
- Reutlingen-Betzingen (Kr. Reutlingen / BW).
- Reutlingen-Mittelstadt (Kr. Reutlingen / BW).
- Sachsenheim-Großsachsenheim (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Schorndorf-Schornbach (Rems-Murr-Kr. / BW).
- Schriesheim (Rhein-Neckar-Kr. / BW).
- Schwieberdingen (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Schwörstadt (Kr. Lörrach / BW).
- Siblingen (Kt. Schaffhausen / Schweiz).
- Stammheim (Kr. Calw / BW).

Haupthäuser
Villa rustica "Schlößleäcker" in Mundelsheim
Gutshof Nagold
Villa rustica in Siblingen
Gutshof von Stammheim

- Starzach-Bierlingen (Kr. Tübingen / BW).
- Starzach-Börstingen (Kr. Tübingen / BW).
- Vaihingen-Enzweihingen a. d. Enz (Kr. Ludwigsburg / BW).
- Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW).
- Wolfschlugen (Kr. Esslingen / BW).
- eventuell Weinsberg (Kr. Heilbronn / BW).
Je nachdem wie stark die Risalite aus der Gebäudefront hervortreten, können die Enden der Portikus gelegentlich auch entlang der Seitenwand der Risalite abknicken, wodurch der ursprünglich gerade Säulengang einen U-förmigen Verlauf erhält. Diese Variante ist im Arbeitsgebiet sowohl bei Haupthäusern mit Frontlängen zwischen 30 und 40 m, wie beispielsweise in Hirschberg-Großsachsen (Rhein-Neckar-Kreis / BW) und Winningen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP), als auch an so großen Anlagen wie eventuell in Steinwenden (Kr. Kaiserslautern / RLP) mit einer Front von 92m belegt.

Haupthaus des Gutshofes von Winningen

Villa rustica von Hirschberg-Großsachsen
Haupthaus einer Villa rustica in Steinwenden

Haupthaus der Villa rustica von Weitersbach;
Grundrißentwicklung
Wie letzteres Bauspiel schon zeigt, ist der Übergang von stark herausgezogenen, mehrräumigen Eckrisaliten zu seitlichen Gebäudeflügeln sicherlich fließend. Dies verdeutlicht etwa auch das Haupthaus einer Villa rustica in Weitersbach (Kr. Birkenfeld / RLP), während dessen Steinbauphase sich im Verlauf des 2. Jh. n.Chr. die Umgestaltung von einer Portikusvilla mit Eckrisaliten zu einer dreiflügeligen Portikusanlage vollzog. Eine ähnlich Entwicklung nahm auch die Steinbauphase eines Gutshauses in Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW), wenngleich die Gebäudeflügel (Bauphase III) hier nicht viel mehr als nur Verbindungsportiken zu zwei weit vorgezogenen Eckräumen beinhalteten.

Haupthaus der Villa rustica "Ziegelscheuer" in Ladenburg;
Bauphase III
Haupthauskomplex der Villa rustica am "Weilberg" in Bad Dürkheim-Ungstein
Villa rustica von Wachenheim


Weitere Herrenhäuser mit ausgeprägten Flügelbauten sind im linkrheinischen Raum etwa aus Bad Dürkheim-Ungstein (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) und Wachenheim (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) sowie im rechtsrheinischen Betrachtungsgebiet eventuell aus Rosenfeld (Zollernalbkr. / BW), Schleitheim (Kt. Schaffhausen / Schweiz) und Ubstadt-Weiher-Stettfeld (Kr. Karlsruhe / BW) sowie mit gewissem Vorbehalt auch aus Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) belegt. Dabei handelt es sich durchweg um große bis sehr große Gebäude mit Frontlängen von mehr als 40 m bis über 110 m. Außer beim Gebäude von Rosenfeld, das nur einen geraden Säulengang zwischen den über 20m lang hervorragender Seitenflügel aufweist, ermöglichte in allen sonstigen Fällen die charakteristische, u-förmige Portikus dem Zugang vom Haupttrakt/-flügel zu den Seitenflügeln der Häuser. Bei der bislang nur im Luftbild erschlossenen, mehrflügeligen Großanlage von Ubstadt-Weiher-Stettfeld scheint sie sogar auf beiden Gebäudeseiten vorhanden zu sein.

Hauptgebäude eines Landgutes in Rosenfeld
Haupthaus der Villa rustica "Vorholz" bei Schleitheim
Gutshof von Ubstadt-Weiher-Stettfeld
Haupthaus des Landgutes von Heitersheim;
Bauphasen II bis III
Haupthaus des Landgutes von Heitersheim;
Bauphase IV

Etwas aus dem Rahmen fällt auch die Anlage von Heitersheim, deren u-förmige Portikus sich, entsprechend dem Konzept italischer Landhäuser, zum Garten auf der Rückseite des Gebäudes öffnete und zeitweise (während der Bauphase III) gar zu einem geschlossenen Peristyl mit zentralem Wasserbecken umgebaut war. Wie etwa Befunde aus Villen im schweizerischen Teil Obergermaniens zeigen (siehe z.B. in Dietikon; Kt. Zürich), ist jedoch auch bei Portikusvillen mit frontseitig geöffneten Flügeln mit einer repräsentativen Garten- oder Platzarchitektur im Hof zwischen den Gebäudetrakten zu rechnen. Im vorliegenden Betrachtungsgebiet deuten zumindest große Zierbecken vor den Fassaden der Herrenhäusern in Grenzach-Wyhlen (Kr. Lörrach / BW) und Hirschberg-Großsachsen (Rhein-Neckar-Kreis / BW) auf vergleichbare Gepflogenheiten hin.

Wasserbecken vor dem Haupthaus der Villa rustica von Grenzach-Wyhlen
Wasserbecken vor dem Haupthaus der Villa rustica von Hirschberg-Großsachsen

Das wiederum rückwärtige Wasserbecken einer Villa rustica in Güglingen-Frauenzimmern (Kr. Heilbronn / BW) enthielt zudem zahlreiche Skulpturenfragmente, die zumindest teilweise zur Ausstattung des Gartenbereiches gehörten und in Form mythologischer Darstellungen aus der Odyssee, einer Gigantomachie sowie von Nymphen und Delphinen die Bildung und mediterranen Bezüge des Hausherren illustrieren.

Gutshof in Güglingen-Frauenzimmern; Gesamtplan und Skulpturen aus der Verfüllung des Wasserbeckens
Gutshof in Güglingen-Frauenzimmern; Skulpturenfragmente aus der Verfüllung des Wasserbeckens

Generell fällt der Ausstattungsluxus der Villen im Arbeitsgebiet höchst unterschiedlich aus, bleibt jedoch insgesamt betrachtet hinter dem der Anlagen im südlichen, schweizerischen Teil Obergermaniens zurück.
An Wandmalereien sind neben ein- oder mehrfarbig getünchten Wände und einfachen Feldereinteilungen auch kleinteiligere geometrische Muster, Marmorimitationen und vor allem florale Motive relativ häufig belegt. Wesentlich seltener sind hingegen figürliche Szenen. Zum Teil sehr qualitätvolle Beispiele für Wand- und Deckenmalereien sind links des Rheins etwa aus der "Palast"-Villa in Bad Kreuznach (Kr. Bad Kreuznach / RLP) sowie Hauptgebäuden in Bingen-Kempten (Kr. Mainz-Bingen / RLP), Mühlheim-Kärlich und Mühlheim-Kärlich-Depot (Kr. Mayen-Koblenz / RLP) oder auch Wachenheim (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße) zu nennen. Ihnen lassen sich an rechtrheinischen Fundplätzen u.a. Gutshöfe wie Grenzach-Wyhlen (Kr. Lörrach / BW), Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW), Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW), Laufenburg (Kr. Waldshut / BW), Walldorf (Rhein-Neckar-Kr.) sowie der in seiner Bedeutung diskutable Baukomplex in Hohberg-Niederschopfheim (Ortenaukr. / BW) zur Seite stellen.

 

 

Haupthaus der Villa rustica von Wachenheim; Wandmalereien und Wanddekoration
Haupthaus der Villa rustica "Ziegelscheuer" in Ladenburg; Wandmalereien und Wanddekoration
Haupthaus der Villa rustica in Mühlheim-Kärlich-Depot; figürliche Wandmalerei
Haupthaus des Gutshofes in Grenzach-Wyhlen; figürliche Wandmalerei

Wenngleich im Betrachtungsraum bislang keine direkte Abhängigkeit zwischen der Gutshofgröße und der Verwendung von Wandmalereien feststellbar ist, scheinen zumindest aufwendigere Dekore doch überwiegend erst bei Haupthäusern ab mittlerer Größe vertreten zu sein. Die Thematik der wenigen figuralen Malereien, so beispielsweise die Geburt der Venus aus der Villa in Mülheim-Kärlich-Depot oder vermutlich der Kampf zwischen Lapithen und Kentauren im Herrenhaus von Grenzach-Wyhlen, läßt als Auftraggeber mitunter römisch/mediterran gebildete Leute vermuten.
An sonstigen Wanddekoren sind aus manchen größeren Herrenhäusern, so etwa in Boos (Kr. Bad Kreuznach / RLP), Steinwenden (Kr. Kaiserslautern / RLP), Grenzach-Wyhlen (Kr. Lörrach / BW) oder Bad Kreuznach (Kr. Bad Kreuznach / RLP), des weiteren Stuckelemente oder, z.B. aus Ettlingen (Kr. Karlsruhe / BW), gar skulptierte Gesimse nachgewiesen.

 

Haupthaus des Gutshofes von Boos; Fragment eines Stuckgesimses
Haupthaus des Gutshofes in Grenzach-Wyhlen; Stuck- und Marmorfragmente
Gutshof am Hedwigshof bei Ettlingen; Architekturteile

Zudem fanden sich Hinweise auf marmorne Wand- und/oder Bodenbeläge, außer an einigen der zuvor genannten Fundplätze, u.a. auch in Auggen (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) und den Gutshäusern im "Vorholz" bei Schleitheim (Kt. Schaffhausen / Schweiz) oder im "Gurtweiler Tal" bei Waldshut (Stadt Waldshut-Tiengen / BW). Die Spitze des Ausstattungsluxus aber bilden Opus sectile-Beläge, wie sie am letztgenannten Fundplatz sowie aus den Großvillen in Bad Kreuznach (Kr. Bad Kreuznach / RLP), Grenzach-Wyhlen (Kr. Lörrach / BW) und Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) belegt sind. Von den aufgezählten Orten stammen schließlich auch einige der im Betrachtungsgebiet relativ seltenen Hinweise auf Mosaikböden. Ergänzend sind hierzu auch noch Landgüter in Auggen (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW), Boos (Kr. Bad Kreuznach / RLP), Steinwenden (Kr. Kaiserslautern / RLP), Laufenburg (Kr. Waldshut / BW) und im "Vorholz" bei Schleitheim (Kt. Schaffhausen / Schweiz) oder der Gebäudekomplex von Hohberg-Niederschopfheim (Ortenaukr. / BW.) anzufügen.

Haupthaus des Landgutes von Heitersheim; Teile eines Bodenbelages
Haupthaus des Landguts an der Hüffelsheimer Straße in Bad Kreuznach; Bodenmosaik
Haupthaus der Villa rustica "Vorholz" bei Schleitheim; Mosaikteile

Zusammenfassend betrachtet drängt sich dabei der Eindruck auf, daß sich die besonders reich ausgestatteten Villen vor allem im linksrheinischen Gebiet und im flußnahen Bereich rechts des Rheines konzentrieren, während zum Limes hin der Materialprunk spürbar abzunehmen scheint.
In dieses Bild fügen sich dann auch die Marmorverkleidungen aus den separaten Badegebäuden von Gutshöfen in Bruchsaal-Obergrombach (Kr. Karlsruhe / BW) und Merdingen (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) gut ein.
Sieht man von Kleinstbauernhöfen (näheres dazu siehe weiter oben) und wenigen weiteren Ausnahmen ab, gehören Baderäume bei den Villae rusticae des Arbeitsgebietes zur Regelausstattung. Sie sind dabei entweder unmittelbar am Haupthaus an- bzw. eingebaut oder alternativ in einem separaten Gebäude untergebracht.
Wie Beispiele aus Ettlingen (Kr. Karlsruhe / BW), Hechingen-Stein (Zollernalbkreis / BW) oder Weinsberg (Kr. Heilbronn / BW) zeigen, konnten allerdings auch ursprünglich separate Badegebäude im Verlauf der baulichen Entwicklung der Gesamtanlage durch eine Portikus bzw. Portikusverlängerung nachträglich mit dem Haupthaus verbunden oder, wie in Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW), durch zwischengesetzte Räumlichkeiten ganz von ihm vereinnahmt werden.

Haupthaus und Badegebäude

 

 

Villa rustica von Hechingen-Stein;
Grundrißplan der Bauperiode II im 2. Jh. n.Chr.
Villa rustica von Hechingen-Stein;
Grundrißplan der Bauperiode III/Phase 3 während der 1. Hälfte des 3. Jh. n.Chr.
Villa rustica von Weinsberg;
Grundrißplan des jüngsten Bauzustandes

Während links des Rheines ein deutliches Übergewicht integrierter Bäder zu beobachten ist, bevorzugte man zwischen Rhein und Limes offenbar eigenständige Badegebäude. Die Mehrzahl letzterer, wie auch viele der integrierten Anlagen, gehört in ihrer Bauweise zum sogenannten Blocktyp, bei dem die Räume in wenigstens zwei Reihen, oft Heizraum und Warmbad neben Kalt- und Laubad, angeordnet sind und sich somit ein kompakter, tendenziell rechteckiger Baukörper oder Block ergibt.

Beispiele eines separaten Badegebäudes

 

 

 

 

Blocktyp in Merdingen
Blocktyp in Niedereschach-Fischbach
Reihentyp in Bietigheim-Bissingen
Reihentyp in Freiberg-Beihingen a. N.

Alternativ dazu und wesentlich weniger platzsparend können die einzelnen Räume aber auch in einer Reihe hintereinander liegen. Vertreter dieses sogenannten Reihentyps sind etwa aus der 1. Steinbauphase des Guthofes von Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW) oder einem Villenareal bei Freiberg-Beihingen a. N. (Kr. Ludwigsburg / BW) bekannt.

Haupthaus mit potentiellem Baderaum in Bad Kreuznach
Haupthaus mit potentiellem Baderaum in Herschweiler-Pettersheim

Generell reicht der Umfang der Badeinrichtungen von Kleinstinstallationen, wie den möglicherweise nur mit einer Wanne ausgestatten Einzelräumen in Haupthäusern von Bad Kreuznach (Kr. Bad Kreuznach / RLP) oder Herschweiler-Pettersheim (Kr. Kusel / RLP), über mittelgroße Anlagen, wie z.B. in Weiler bei Bingen (Kr. Mainz-Bingen), Laufen a. N. (Kr. Heilbronn / BW) oder Laufenburg (Kr. Waldshut / BW), bis hin zu großzügig ausgelegten, repräsentativen Badegebäuden wie beispielweise in Hirschberg-Großsachsen (Rhein-Neckar-Kr. / BW) oder Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald /BW). Neben Räumen für die üblichen drei Badegänge können diese u.a. auch noch ein Schwitzbad (sudatorium) oder sogar, wie im Fall der Villa von Heitersheim, eine angegliederte Palaestra aufweisen.

 

 

 

 

 

 

 

Haupthaus mit integriertem Badetrakt in Weiler bei Bingen
Haupthaus mit integriertem Badetrakt in Lauffen a. N.
Haupthaus mit integriertem Badetrakt in Laufenburg
Badegebäude der Villa rustica von Hirschberg-Großsachsen
Badegebäude des Landgutes von Heitersheim

Immerhin sind bei den meisten Villen im Betrachtungsgebiet zumindest ein Kalt- und ein Warmbaderaum (frigidarium und caldarium) sowie mehrheitlich auch noch ein Laubad (tepidarium) vertreten. Wie etwa der verhältnismäßig bescheidene Badetrakt des großflächigen Herrenhauses von Bad Dürkheim-Ungstein (Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) verdeutlicht, muß sich die Größe der Bäder dabei nicht zwangsläufig proportional zu der des Haupthauses verhalten. In vereinzelten Fällen sind sogar zwei voneinander getrennte Bäder nachgewiesen. Während das zweite Badegebäude auf dem Areal des Gutshofes von Hechingen-Stein (Zollernalbkreis / BW) noch weitgehend unerforscht ist und somit derzeit nicht eindeutig bestimmt werden kann, inwieweit es tatsächlich gleichzeitig mit dem anderen betrieben wurde, scheint bei einer Villa rustica in Wachenheim (Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) nichts gegen eine parallele Nutzung der beiden in das Haupthaus integrierten, voneinander unabhängigen Bäder zu sprechen.

 

 

Haupthaus mit integriertem Badetrakt in Bad Dürkheim-Ungstein
Villa rustica von Hechingen-Stein;
Gesamtplan
Haupthaus mit zwei integrierten Bädern in Wachenheim

Die Wasserversorgung der Bäder sowie der Gutshöfe allgemein war im Betrachtungsgebiet sowohl durch Wasserleitungen als auch Tiefbrunnen sichergestellt, ohne daß sich bislang die Bevorzugung einer der beiden Möglichkeiten abzeichnet. Kleinen Zisternen, wie einem zu diesem Zweck verschalten Karsttrichter (Doline) im Bereich der Villa rustica in Bondorf (Kr. Böblingen / BW) oder einem quadratischen Bau an der nordwestlichen Hofmauer der älteren Steinbauphase des Gutshofes von Sachsenheim-Großsachsenheim (Kr. Ludwigsburg / BW), ist hingegen nicht mehr als eine ergänzende Funktion beizumessen. Wasserversorgungsleitungen sind sowohl als Blei- und Tonrohre belegt, so z.B. bei der "Palastvilla" von Bad Kreuznach (Kr. Bad Kreuznach / RLP) oder in Weitersbach (Kr. Birkenfeld / RLP), als auch in Form steinerner Rinnen bekannt, wie etwa bei Gutshöfen am Annaberg in Bad Dürkheim (Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP), Beringen (Kt. Schaffhausen / Schweiz) oder Eutingen-Rohrdorf (Kr. Freudenstadt / BW). Eine der häufigsten Bauweisen bilden jedoch Holzleitungen aus in Längsrichtung durchbohrten Baumstammabschnitten (Deichel/Deuchel bzw. Teuchel). Entsprechende Leitungen fanden dabei wohl keinesfalls nur bei kurzen Distanzen Verwendung, sondern können, wie ein möglicherweise bis zu 3 km langes Beispiel in Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) verdeutlicht, auch größere Entfernungen überbrückt haben. Außer Verfärbungen des vergangenen Holzes und den zugehörigen Kanalgräben, werden des öfteren, so z.B. bei einem Guthof in Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW), noch die eisernen Verbindungsringe der einzelnen Deuchel gefunden.

Gutshof von Hirschberg-Großsachsen; Spuren einer Deuchelleitung
Villa rustica "Ziegelscheuer" in Ladenburg; Fassungs-/Verbindungsringe verschiedener Deuchelleitungen
Villa rustica in Nürtingen-Oberensingen; eiserner Deuchelring

Im Falle einer Villa in Nürtingen-Oberensingen (Kr. Esslingen / BW) hatte sich innerhalb derselben zudem noch der versinterte Leitungskern erhalten. Eine mögliche Alternative zur Deuchelröhre kam anscheinend bei einem Gehöft in Ostfildern-Ruit (Kr. Esslingen) zur Anwendung, das offenbar eine Leitung mit einer Einfassung aus Eichendielen besaßt
Wie die Wasserleitungen, so sind auch die Tiefbrunnen sowohl mit steinerner als auch hölzerner Innenwandung belegt. Ihre Zahl schwankt von einem bis zu mindestens vier Schächten pro Hof, wie z.B. auf einem Gut in Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW), die jedoch nicht alle gleichzeitig in Benutzung gewesen sein müssen. Ein gutes Konstruktionsbeispiel eines Holzbrunnens stammt etwa vom Areal der Villa rustica von Hirschberg-Großsachsen (Rhein-Neckar-Kr. / BW). Über einem kreisrunden, sich nach unten verjüngenden Sickerkasten aus senkrecht gestellten Brettern (ehemaliges Faß?) an der Brunnensohle erhob sich hier eine quadratische Holzkastenkonstruktion, deren Außenseite mit einer Packung aus Bruchsteinen und tonig-sandigem Material hinterfüttert bzw. abgedichtet war.

Gutshof von Winningen; Steinbrunnen
Villa rustica von Hirschberg-Großsachsen; Holzkastenbrunnen

Vermutlich primär als Brauch- und Löschwasserergänzung genutzte Tümpel oder Teiche, wie sie etwa des öfteren innerhalb der Hofareale niedergermanischer Villae rusticae beobachtet wurden, konnte im vorliegenden obergermanischen Arbeitsgebiet bislang nicht nachgewiesen werden.

Nebengebäude und die ökonomische Basis der Gutshöfe

Die Gründe, warum von vielen Villae rusticae oft nur das Haupthaus und/oder das Badegebäude archäologisch erfaßt sind, wurden weiter oben bereits dargelegt. So ist dann auch der Kenntnisstand über die Nebengebäude der Gutshöfe dementsprechend deutlich bescheidener. Zudem ist es meist unmöglich den genauen Zweck der oftmals gar nicht oder nur großräumig unterteilten Gebäude zu bestimmen, sofern keine technisch ansprechbaren Einbauten vorhanden sind oder nutzungsspezifische Kleinfunde geborgen werden können. Generell müssen sie jedoch den gesamten für einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsbetrieb benötigten Gebäudebedarf, angefangen von Wohngebäuden über Werkstätten und Speicherbauten, bis hin zu Stallungen und Remisen abdecken. Ihre Konstruktionspalette reicht dabei vom Holzpfostenbau, über Schwellbalkenbauten (mit und ohne Sockelmauerwerk), bis hin zu Steingebäuden, deren Fundamente mitunter mehr als nur eine ebenerdige Bauweise gestatten. Bei leichteren Fundamentierungen ist es, wie schon bei den Haupthäusern, allerdings oft schwierig zu entscheiden, ob man es mit einem vollständig steinernen Gebäude oder nur einer Fachwerkkonstruktion über einem Sockelmauerwerk zu tun hat. Während von steinfundamentierte Bauten in der Regel immerhin noch der Grundriß dokumentierbar ist, entziehen sich viele leichte Holzbauten, vor allem etwa die bei einem landwirtschaftlichen Gehöft vorauszusetzenden einfachen Unterstände und Verschläge, auf Grund ihrer geringen Bodeneintiefung meist völlig dem archäologischen Zugriff oder gehen in einem oft kaum interpretierbaren Gewirr unterschiedlichster Siedlungs-/Pfostengrübchen und Gräbchen unter.
Einen an die Gutshofgröße gekoppelten Richtwert für die pro Hof zu erwartende Anzahl von Nebengebäude gibt es nicht. Soweit der derzeitige Forschungsstand entsprechende Aussagen gestattet, liegt sie im Arbeitsgebiet, sieht man von separaten Badeanlagen ab, zwischen 2 und 10 gleichzeitig genutzten Gebäuden. Dabei können im Extremfall größere Villae rusticae, wie die 3,2 ha große Anlage in Oberndorf-Bochingen a. N. (Kr. Rottweil / BW), durchaus nur 2-3 Nebenbauten aufweisen, während die mit nur ca. 0,83 ha Hoffläche sehr kleine Anlage in Vaihingen-Enzweihingen a. d. E. (Kr. Ludwigsburg / BW) immerhin 7 und ein rund 1,4 ha großer Gutshof in Bondorf (Kr. Böblingen / BW) gar 10 Begleitbauten besitzt. Natürlich wird man bei sehr großen Landgütern, wie etwa in Bad Dürkheim-Ungstein (Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) oder Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW), bei denen im ersten Fall wenigsten 8 und im zweiten zumindest 6 Nebengebäude belegt sind, vielleicht mit noch höheren Gebäudezahlen rechnen können, doch bleiben diese angesichts der lokalen Forschungsstände bislang spekulativ.

 

 

 

 

 

 

Gutshof von Oberndorf-Bochingen a. N.
Villa rustica von Vaihingen-Enzweihingen a. d. E.
Villa rustica in Niedereschach-Fischbach
Nebenwohnhaus des Gutshofes von Lauffen a. N.

Unter den Nebenbauten treten auf mehreren Gutshöfen im Arbeitsgebiet Häuser auf, die primär als Wohnbauten eingestuft werden können und vermutlich zur Unterbringung von Gesinde bzw. vom Gutshofbetreiber abhängiger Familien dienten. Darüber hinausgehende Überlegungen, daß sie bei Gehöften in Straßennähe mitunter vielleicht auch als Herberge (Mansio) für Reisende genutzt wurden, sind zwar bedenkenswert, aber bislang rein hypothetisch. Entsprechende Bauten vom Zentralhoftyp aus Vaihingen-Enzweihingen a. d. E. (Kr. Ludwigsburg / BW) oder mit vorgelagerter Portikus, wie etwa in Niedereschach-Fischbach (Schwarzwald-Baar-Kreis / BW), lassen dabei durchaus Anklänge an die Gestaltung von Hauptgebäuden erkennen. Zu einem Wohngebäude mit talseitiger Portikus, farbigem Wandputz und hypokaustiertem Wohnraum in der Villa rustica von Lauffen (Kr. Heilbronn / BW) gibt es dann auch Vermutungen, ob es sich nicht gar um ein älteres Haupthaus handeln könnte, das nach Errichtung eines größeren Neubaus vielleicht den Kindern des Hofbesitzers/-pächters als Wohnung zufiel. Zweitwohnhäuser mit Wandmalerein und beheizten Räumen sind etwa auch auf Gutshöfen in Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW) und Kirchheim a. N. (Kr. Ludwigsburg / BW) nachgewiesen. In der Regel beschränkte sich der Ausstattungsluxus der Nebengebäude allerdings wohl höchstens auf farbigen Wandputz, wie etwa in Grenzach-Wyhlen (Kr. Lörrach / BW) oder Niedereschah-Fischbach (Schwarzwald-Baar-Kreis / BW).

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohn- und Wirtschaftsbau der Villa rustica in Bad Dürkheim-Ungstein
Villa rustica von Pforzheim-Hagenschieß
Badegebäude mit angegliederten Wohn-/Wirtschaftsräumen in Ludwigsburg-Hoheneck
Villa rustica in Thallichtenberg

Zumindest ebenso häufig wie in reinen Wohnbauten, wird man letztlich von einer Unterbringung des Gesindes in den Wirtschaftsgebäuden ausgehen können, auch wenn die sichere Identifizierung einer solchen dualen Nutzung nicht immer ganz einfach ist. Immerhin sind beispielsweise in Bad Dürkheim-Ungstein (Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) mögliche Wohnräume in einem Bau untergebracht, der eventuell zur Lagerung und/oder Eindickung von Traubenmost genutzt wurde. Auf Aufenthalts- bzw. Unterkunftsmöglichkeiten deuten etwa auch Reste farbigen Wandputzes in einem primären Speicherbau in Bad Rappenau-Babstadt (Kr. Heilbronn / BW) hin, während ein Haus vom Zentralhoftyp in Pforzheim-Hagenschieß (Stadt Pforzheim / BW) außer zur Beherbergung von Personen auch als Remise gedient haben soll. In Ludwigsburg-Hoheneck (Kr. Ludwigsburg / BW) sind vergleichbare Überlegungen eventuell für Gebäudetrakte angebracht, die während der 2. und 3. Steinbauphase das separate Badegebäude schrittweise zu einem Haus von Zentralhoftyp erweiterten. Ebenfalls durch ein integriertes Bad, daneben jedoch Öfen und Wannen, die vielleicht auf eine Schmiede hindeuten, ist ein Bau in Thallichtenberg (Kr. Kusel / RLP) geprägt. Allerdings ist hier unklar, ob die gewerbliche Nutzung nicht erst im Anschluß an die wohntechnische erfolgte. Kombinierte Wirtschafts- und Wohnnutzungen muß man, u.a. in Analogie zu dieser auf vergleichbar strukturierten Gutshöfen im schweizerischen Teil Obergermaniens mehrfach belegten Verfahrensweise, schließlich auch für mehrere der Bauten innerhalb der Pars rustica der Axialvilla von Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) vorauszusetzen. Die Liste von Gebäuden für die man entsprechende Überlegungen anzustellen könnte, ließe sich im vorliegenden Betrachtungsgebiet so noch beliebig fortsetzen.
Zu einem gewissen Teil auf Vermutungen basieren auch die Aussagen zu den wirtschaftlichen Grundlagen einzelner Gehöfte, sofern sie nicht durch charakteristische Bauten bzw. Installationen innerhalb des Hofareals näher erhellt werden. Einen guten Beleg für Feldwirtschaft oder zumindest die Weiterverarbeitung von entsprechenden Erträgen bilden etwa Trockenöfen (Darren), die während der mittleren Kaiserzeit auf zahlreichen Gutshöfen des Arbeitsgebietes installiert wurden.

Villa rustica von Bruchsal-Obergrombach

 

Mühlengebäude C der Villa rustica von Hechingen-Stein
Villa rustica von Walldorf; Darrengebäude und künstlicher Bachlauf

Mancherorts, wie etwa in Bruchsal-Obergrombach (Kr. Karlsruhe / BW), wo zwei Flachs- und zwei Getreidedarren in einem Gebäude (Bau H) untergebracht waren, oder in Hechingen-Stein (Zollernalbkreis / BW), wo in Gebäude C neben drei gleichzeitig betriebenen Darren auch eine große Mühle und Fragmente von Aufbewahrungsgefäßen (Dolien) zu Tage kamen, läßt sich dabei eine recht hohe Arbeitskapazität nachweisen. Dies gilt auch für eine Villa rustica in Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW), in deren Darrengebäude (Bau 12) mit drei Öfen zahlreiche Mühlsteinteile verbaut waren. In Verbindung mit einem unmittelbar am Haus vorbeifließenden, künstlichen Bachlauf läßt sich somit in der Nähe der Darren eine Wassermühle vermuten. Alternativ dazu liegen beispielsweise aus einem Gutshof in Ludwigsburg-Hoheneck (Kr. Ludwigsburg / BW) Teile einer großen Göpelmühle vor. Den Umfang agrarischer Leistungsfähigkeit der Walldorfer Villa verdeutlichen, abgesehen von dem Darrengebäude mit seinen noch vorauszusetzenden Lagerraumkapazitäten, jedoch am besten drei im Hofareal nachgewiesene große Nebenbauten von langrechteckiger Form.

Villa rustica von Walldorf

 

 

 

 

 

Gesamtplan
Hölzerner Speicherbau(?) (Bau 4)
Steinerner Speicherbau (Bau 6)
Steinerner Speicherbau (Bau 13)

Beim ältesten von ihnen (Bau 4) handelt es sich um einen 25 x 11 Meter großen Holzpfostenbau, der von seiner Ausrichtung her noch der Holzbauphase des Gutshofes zugerechnet werden kann. Nebengebäude vergleichbarer Bauweise und mitunter auch Dimensionierung sind etwa bei Villen im Süden der Provinz Niedergermanien häufiger belegt. Da keine charakteristischen Merkmale, wie z.B. Unterzüge für einen zwecks Luftzirkulation erhabenen Boden, nachzuweisen waren, beruht seine Funktionseinstufung wohl im wesentlichen auf der der beiden jüngeren Steingebäude 6 und 13. Während beim 32 x 18 Meter großen Rechteckbau Nr. 6 zahlreiche pfeilerartige Wandverstärkungen mit einer Basis aus Sandsteinblöcken (Länge/Höhe: 1,5 x 0,6 m) in die Außenmauern einbezogen waren, läßt sich für das Innere des über 1000 m2 messende Gebäudes Nr. 13 eine parallel zu den Außenwänden umlaufende Unterkonstruktion aus noch weit größeren, jeweils mehrere Meter langen sowie über 1 m breiten und tiefen Sandsteinen rekonstruieren. Form und Konstruktionsdetails der Gebäude erlauben eine Interpretation als Speicherbauten (horrea).

 

 

 

Steinerner Speicherbau aus Bad Rappenau
Villa rustica von Bad Rappenau-Babstadt
Speicherbau in der Nordostecke des Gutshofes von Ludwigsburg-Hoheneck
Villa rustica von Merdingen
Villa rustica von Sachsenheim-Großsachsenheim

Weitere Horrea sind beispielsweise auch aus Bad Rappenau und Bad Rappenau-Babstadt (Kr. Heilbronn / BW), Ludwigsburg-Hoheneck (Kr. Ludwigsburg / BW), Merdingen (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) oder Sachsenheim-Großsachsenheim (Kr. Ludwigsburg / BW) bekannt. Wie besonders die letztgenannten beiden Beispiele zeigen, deren Bodenunterzüge keine Zweifel an ihrer Bestimmung aufkommen lassen, ist dabei durchaus noch mit anders proportionierten und teilweise auch in kleinere Raumeinheiten untergliederten Bauten zu rechnen. Gewisse Ähnlichkeiten zum Speicher aus Sachsenheim-Großsachsenheim zeigen etwa auch das vermutete Horreum eines Gutshofes in Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW) oder der befahrbare Lagerbau einer Villa rustica oder Handelsstation(?) in Oberderdingen-Flehingen/Bauerbach (Kr. Karlsruhe / BW).

Villa rustica oder Handelsstation von Oberderdingen-Flehingen/Bauerbach
Speicher-/Lagerbau eines Gutshofes in Remchingen-Wilferdingen

Befahrbare Lagergebäude sind auf Guthöfen des öfteren belegt. Wie im zuvor genannten Fall oder bei einem Bau in Remchingen-Wilferdingen (Enzkreis / BW), können ihre Innenräume partielle Steinpflasterungen aufweisen. In Remchingen-Wilferdingen wird diese durch eine befestigte Zufahrtsrampe in der Gebäudemitte begrenzt. Für die Gebäudehälfte jenseits der Rampe läßt sich, u.a. nach Ausweis zahlreich gefundener Eisennägel, zunächst eventuell ein erhöhter Dielenboden rekonstruieren, bevor hier in einer späteren Phase zwei handwerklich genutzte Herdstellen angelegt wurden. Gegenüber solchen Details liegen meist nur wenige Hinweise zur Gesamtarchitektur entsprechender Nebengebäude vor.

Nebengebäude 4 des Gutshofes von Oberndorf-Bochingen a. N.
Nebengebäude 3 des Gutshofes von Oberndorf-Bochingen a. N.

Umso wertvoller ist deshalb ein Befund aus einem Gutshof in Oberndorf-Bochingen a. N. (Kr. Rottweil / BW), wo die Wände zweier steinerner Wirtschaftsbauten, der kleinere davon wiederum mit zentraler Zufahrt, vermutlich bei einem Erdbeben im Verlauf des 3. Jh. vollständig ungekippt sind. Neben technischen Erkenntnissen zu den zweischaligen, am Übergang zum Giebelfeld bzw. an der Traufe teils mit Steinplattenreihen und Gesimsen ausgestatteten Mauern, sind vor allen Dingen die Wandmaße bemerkenswert. Sie lassen für das mit 18 x 15 m Grundfläche größere der beiden Gebäude eine Traufhöhe von 7,1 m und eine Firsthöhe von 12 m errechnen, während der mit nur 15 x 10 m Fläche deutlich kleinere Bau (mit 5,5 m hohem Zufahrtstor und 2 m hohen Fenstern) sogar eine Traufhöhe von 7,5 m erreichte. Aus diesen Dimensionen wird deutlich, daß bei vielen steinernen Wirtschaftbauten wahrscheinlich mit einer Mehrgeschossigkeit oder zumindest partiellen Zwischenböden und damit einer wesentlich größeren Gebäudekapazität gerechnet werden muß, als der Grundriß in der Regel suggeriert.

Gesamt- und Detailplan eines Gutshofes in Kirchheim a.N.

Ein gutes Beispiel hierfür bilden etwa auch im Verlauf der mittleren Kaiserzeit auftretende turmartige Speicherbauten über verhältnismäßig kleinen, jedoch meist stark fundamentierten, quadratischen Mauergevierten. Teils an andere Gebäude angefügte, mögliche Turmspeichergrundrisse kommen beispielsweise in Villae rusticae in Mayen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP), Mühlacker-Enzberg (Enzkreis / BW) oder Starzach-Bierlingen (Kr. Tübingen / BW) vor.

 

 

Kelterhaus der Villa rustica am "Weilberg" in Bad Dürkheim-Ungstein
Hinweise auf Mostproduktion aus dem Wohn- und Wirtschaftgebäude 4

Einen besonderen Zweig der Landwirtschaft bildete und bildet in manchen Teilen des Betrachtungsgebietes bis heute der Weinanbau. Sieht man von Kleinfundbelegen wie Winzermesser ab, ist der archäologische Niederschlag dieses Erwerbszweiges allerdings gering. Den bislang besten Beleg stellt zweifelsohne das Kelterhaus einer Villa in Bad Dürkheim-Ungstein (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) dar. Der in den Hang eingebettete, rechteckige Steinbau war möglicherweise nur teilüberdacht und besitzt vor der Wand zu einem abgeteilten, wahrscheinlich als Lager dienenden Raum eine Anlage aus drei Becken mit wasserdichtem Estrich. Der Boden der beiden langrechteckigen größeren Wannen, in denen die Weintrauben mit den Füßen zertreten wurden, ist dabei so geneigt, daß der Most über eine Röhre an ihren Schmalseiten in ein zwischen ihnen befindliches, quadratisches Sammelbecken ablaufen konnte. Zur restlichen Entsaftung der Maische ist in dem groß bemessenen Gebäude sicherlich auch noch eine mechanische Kelter zu rekonstruieren, von der allerdings keine Rest mehr nachzuweisen waren. Der Umfang der ursprünglich nur mit einem Tretbecken ausgestatteten und später erweiterten Anlane läßt auf eine beachtliche Produktionskapazität schließen. Neben Wein wurden hier offenbar auch Traubenmostkonzentrate zum Süßen von Speisen hergestellt. Darauf läßt zumindest ein für den Erhitzungs-/Eindickungsprozeß typisches Bleigefäß aus einem anderen Nebengebäude (Bau 4) desselben Guthofes schließen, in dessen Oxydschicht noch zahlreiche Rebkerne enthalten waren.

Vermutetes Kelterhaus des Gutshofes von Lauffen a. N.
Gutshofes von Winningen; mögliches Mostbecken
Villa rustica in Mühlacker-Enzberg; potentielles Mostbecken

Abgesehen von den zweifelfreien Befunden in Ungstein wurde auf Basis seines Grundrisses, der allerdings keine Spuren technischer Anlagen mehr enthält, auch für ein steinernes Nebengebäude der Villa von Laufen a. N. (Kr. Heilbronn / BW) gelegentlich eine Funktion als Kelterhaus diskutiert. Sie bleibt letztlich jedoch ebenso ungewiß, wie die Bestimmung zweier hochliegender, quadratischer Wannen im offenbar vielseitig genutzten Nebengebäude C eines Gutshofes in Winningen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP), für die vom Ausgräber eine mögliche Nutzung als Mostbecken erwogen wurde. Ein vergleichbares, bislang ebenso interpretiertes Becken fand man auch im Nordrisalit eines Haupthauses in Mühlacker-Enzberg (Enzkreis / BW).
Gegenüber der Agrarwirtschaft ist der Nachweis alternativer Wirtschaftgrundlagen oder zumindest einträglicher Nebenerwerbszweige bei den Villen des Arbeitsgebietes schwierig. Auf Tierzucht könnte vielleicht eine große, ummauerte Freifläche innerhalb einer Hofanlage in Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW) hinweisen. Ein während der 2. Steinbauphase fünfeckig ummauertes Areal (Bau IX), bei dem es sich eventuell um einen Reitplatz zur Ausbildung von Jungtieren handelt, sowie große, anhand erhaltener Fäkalienrinnen zumindest teilweise als Stallungen genutzte Wirtschaftsbauten (Bau XII-XIII), legen die Möglichkeit eine Pferdezucht nahe.

Gutshof von Bietigheim-Bissingen
Villa rustica bzw. mögliche Fischzuchtanlage Herbolzheim

Eine Spezialisierung auf Fischzucht scheint hingegen in Herbolzheim (Kr. Emmendingen / BW) vorzuliegen. Zu der Anlage gehört u.a. ein u-förmiges Wirtschaftgebäude mit steinerner Rückwand und, bis auf einem beheizten Wohnraum, wohl nur in leichter Holzbauweise abgeteilten Räumlichkeiten, vor dessen offener Seite ein von Wasserbecken und -gräben durchzogenes Areal mit partiellen Ziegelschuttpflasterungen liegt. Die Haltung von Fischen kann natürlich auch für manche der großen Zierbecken angenommen werden, die, wie weiter oben dargelegt, vor der Front bzw. im Umfeld einiger Hauptgebäude beobachtet werden konnten. Allerdings wäre dabei wohl weniger an eine Zucht oder einen Verkauf, als an eine Haltung für den Eigenbedarf zu denken.
In diesem Sinne sind in erster Linie wohl auch noch einige weitere auf den Guthöfen im Arbeitsgebiet belegt Tätigkeiten, wie etwa Schmiedehandwerk, Kalk- und Ziegelproduktion oder Töpferei zu betrachten. Hinweise auf Metallverarbeitung liegen meist in Form von Schlackenfunden, gelegentlich Schmelzöfen und vereinzelt, wie z.B. aus dem rückwärtigen Haupthausbereich einer Villa in Schwörstadt (Kr. Lörrach / BW), auch als Schmiedebarren vor. Umfangreiche Metallverarbeitungsplätze sind etwa aus den großen Villenanlagen in Bad Dürkheim-Ungstein (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) und Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald, BW) bekannt. Untersuchte Schlackenfunde von letzteren Fundort enthielt außer Eisen auch Anteile von Buntmetall und Silber. Neben der Instandhaltung und Fertigung der im landwirtschaftlichen Betriebsablauf benötigten Werkzeuge und Ausrüstungsteile (so z.B. Nutztiergeschirre) ist auch mit der Herstellung sämtlicher metallener Konstruktionselemente vor Ort zu rechnen. Dies verdeutlichen recht gut die Überreste von fünf kleinen Schmiedeöfen in Mühlacker-Enzberg (Enzkreis / BW), die auf Grund ihrer Befundlage mit der Errichtungsphase der Hofgebäude in Verbindung gebracht werden können und offensichtlich der temporären Fertigung von Nägeln und sonstigen Baubeschlägen dienten.

Villa rustica in Mühlacker-Enzberg; temporär betriebene Schmiedeöfen

 

 

Kalkbrennöfen auf dem Areal des Gutshofes in Korntal-Münchingen
Kalkbrennofen vor der Südmauer der Villa rustica von Bondorf

Einer nur ähnlich kurzfristigen Nutzung während umfangreicherer Ausbauphasen waren wahrscheinlich auch einige der Kalkbrennöfen unterworfen, die nahe beim oder im Hofareal mancher Gutshöfe festgestellt wurden. Inwieweit jeweils gleich zwei auf Besitzungen in Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW) und Korntal-Münchingen (Kr. Ludwigsburg / BW) belegte Öfen vielleicht auch über das zur hofinternen Bautätigkeit benötigte Maß hinaus produzierten, ist letztlich jedoch nicht zu entscheiden. In Korntal-Münchingen überlagern sie einen zuvor genutzten Ziegelbrennofen, der zu ihrer Errichtung aufgegeben und entsprechend umgebaut worden ist. Dieser Befund unterstreicht den offensichtlich meist nur kurzfristigen Charakter solcher zur Baumaterialfertigung benötigten technischen Anlagen. Auch in den Villen von Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) und Ludwigsburg-Hoheneck (Kr. Ludwigsburg / BW) aufgedeckte Ziegelbrennöfen wurden anscheinend nur während einzelner Bauphasen und nicht zu gewerblichen Zwecken betrieben.


Ziegelbrennofen auf dem Areal des Gutshofes von Ludwigsburg-Hoheneck


Im Zusammenhang mit der Ergänzung des eigenen Bestandes und vielleicht der Verpackung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dürften meist ebenso Belege für eine Keramikproduktion auf Gutshöfen zu sehen sein. Selbst der Betrieb gleich zweier Keramiköfen im Bereich der großen Villa rustica von Bad Dürkheim-Ungstein (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) scheint dem dort zu erwartenden landwirtschaftlichen Produktionsumfang adäquat.

 

 

Keramikbrennöfen auf dem Areal des Gutshofes von Heitersheim
Keramikfunde aus lokaler Produktion

Unwahrscheinlicher ist hingegen, daß eine zum Teil mit Stempel "L. I[---]" oder Handsignaturen "FON[---]" bzw. "FONTI" gekennzeichnete, glattwandige, beigefarbene Gebrauchskeramik, die in mindestens drei Öfen auf dem Gelände des Gutshofes von Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) gebrannt wurde, ebenfalls nur der Deckung des Eigenbedarfs oder Verpackungszwecken diente. Die Kennzeichnung und das Formenspektrum dieser Ware, daß Kragen-, Kochschüsseln und Töpfe umfaßt, sprechen eher dafür, das sie wenigstens zum Teil auch für einen lokalen Absatzmarkt unbekannte Umfangs gefertigt wurde. Zumindest Versuche einer gewerblichen Keramikproduktion liegen eventuell auch aus Schwieberdingen (Kr. Ludwigsburg / BW) vor. Außer zwei Töpferöfen, von denen einer noch handaufgebaute römische Ware aus sehr mehligem Ton enthielt, stammt aus dem dortigen Villenareal ein Formschüsselfragment, das in Verbindung mit einer im Fundmaterial belegten grauscherbigen Keramik mit schlecht anhaftender, oranger Engobe möglicherweise den Versuch einer lokalen Terra sigillata-Herstellung dokumentiert.

Heiligtümer

Abgesehen von Wohn- und Wirtschaftgebäude sind im Betrachtungsgebiet auf mehreren Gutshöfen Baulichkeiten vorhanden, für die man angesichts ihrer Grundrißform eine Nutzung als Heiligtum in Erwägung zieht und in einigen Fällen durch entsprechende Ausstattungsdetails und Kleinfunde auch belegen kann. In der Regel handelt es sich bei ihnen um kleine rechteckige oder quadratische Mauergevierte ohne erkennbare Innengliederung. Beim Ausbleiben interpretierbarer Kleinfunde schwankt deshalb, je nach Stärke der Fundamente, die Interpretation der Gebäude zwischen Heiligtum und Turmspeicher.
Etwas komplexere Tempelbauten, die sich, wie in Tengen-Büßlingen (Kr. Konstanz / BW), problemloser interpretieren lassen, bilden bislang Einzelerscheinungen. Hier wurde ein gegenüber der Haupthausfront gelegener, ursprünglich ebenfalls einräumiger Rechteckbau durch den Anbau einer wahrscheinlich offenen Vorhalle mit auf Holzsäulen ruhendem Dach zu einem einfachen Prostylos ausgebaut.

 

 

 

Villa rustica in Tengen-Büßlingen; Tempel
Villa rustica im "Brasil" bei Mayen; Tempelbauten
Villa rustica im "Brasil" bei Mayen; Terrakottafigürchen

Ein kleiner, kapellenartiger Begleitbau, dessen Eingang, wie beim größeren, älteren Kultgebäude vom Gutshofgelände weg nach Osten orientiert war, erleichtert immerhin auch bei einem leicht trapezoiden Einraumbau auf einem Guthof in Mayen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP) die Interpretation als Heiligtum. Zahlreiche Fragmente von Altären, Steinfiguren, Terrakottafigürchen (u.a. Matrone und eventuell Venus), Räucherkelchen und keramischen Miniaturgeschirr, die um die Bauten und an anderen Stellen des Hofareals entdeckt wurden, unterstreichen allerdings auch die Existenz eines solchen Gebäudes am Ort.
Daß aus der simplen Grundrißform der meisten Heiligtümer nicht unbedingt Rückschüsse auf deren Bauausstattung zu ziehen sind, zeigt ein Beispiel aus einer Villa in Bondorf (Kr. Böblingen / BW). Dem wie in Tengen-Büßlingen ebenfalls vis-à-vis des Hauptgebäudes gelegenen, einräumige Rechteckbau mit sorgfältig gesetztem Mauerwerk, Estrichboden und Hinweisen auf eine rotbraune Ausmalung sind ansonsten noch zahlreiche aus Sandstein gefertigte Architekturelemente, wie Gesimse, Pilaster und Sockelteil,e zuordnen. Sie wurden zusammen mit den Fragmenten von wenigstens sieben lebensgroßen Götterfiguren, darunter Merkur, Victoria und anscheinend Mars, aus einer 15 Meter vom Gebäude entfernten Grube geborgen.

 

 

 

 

 

 

 

Villa rustica von Bondorf; Gesamtanlage mit markiertem Tempel
Villa rustica von Bondorf; Beispielfunde aus dem Tempel
Gutshof in Eutingen-Rohrdorf; Gesamtplan mit markiertem "heiligen" Bezirk
Gutshof in Eutingen-Rohrdorf; Skulpturen

Eine ähnliche Götterversammlung ist aus Eutingen-Rohrdorf (Kr. Freudenstadt / BW) bekannt. Entlang der Nordmauer eines trapezförmig ummauerten Annexes an der Nordwestecke der Hofeinfriedung einer Villa rustica existierte hier ein 30 m langes und nur 2,5 m bereites Gebäude. Es bestand aus einer nach Süden offenen Portikus, die von kleinen Räumlichkeiten flankiert wurde. In der Längsachse dieser Halle fanden sich noch elf Punktfundamente und ein Streifenfundament, auf denen ehemals mindestens zehn bis elf lebens- bis leicht überlebensgroße Götterfiguren standen. Nach ersten Sichtungen der zahlreichen Skulpturenfragmente aus Stubbensandstein sind unter ihnen Mars, zweimal Merkur, Minerva, Venus, Herkules, Diana oder Silvanus und entweder Apollo oder Juno vertreten. Außer der Götterhalle beherbergte der 1200 m2 große Annex lediglich noch zwei weitere einfache Rechteckbauten, von denen einer in die südwestliche und der andere in die südöstliche Ecke der Trennmauer zwischen dem Annex und dem übrigen Gutshofbereich integriert war. Über Hinweise auf ihre Funktion liegen bislang keine weiteren Aussagen vor.

Villa rustica von Hechingen-Stein

Gesamtplan, Detailplan des Tempelbezirks sowie Frontansicht einer rekonstruierten Kapelle
Beispielfragmente der Skulpturenausstattung und Bruchstücke einer Jupitersäule

Ein weiterer ummauerter Kultbezirk konnte unmittelbar neben der Hofmauer einer Villa rustica in Hechingen-Stein (Zollernalbkr. / BW) ergraben werden und ist mit dieser durch eine kurze Stichmauer verbunden. Das einmal erweiterte, mit einer ziegelgedeckten Mauer umfriedete Areal umfaßte in seiner letzten Phase eine Fläche von rund 1000 m2. Außer zwei in die Südwest- bzw. Südostecke der Mauer eingepaßten einfachen Gebäuden, die vielleicht der Aufbewahrung von liturgischen Geräten und Weihegeschenken dienten, wurden insgesamt zehn kleine, kapellenartige Bauten erkannt, deren quadratische Grundrisse sich über die gesamte Nord-/Nordosthälfte der Anlage verteilen. Zahlreiche Skulpturenbruchstücke belegen, daß in ihnen Götterbilder aufgestellt waren. Unter den Fragmenten ließen sich zumindest Venus und Eroten, ein Relief der Diana und schließlich auch eine Stierskulptur identifizieren, deren Aufstellung vielleicht mit östlichen Kulten, etwa dem des Jupiter Dolichenus, in Verbindung zu bringen ist. Zudem fanden sich Reste einer Jupitersäule mit einer Jupiter-Gigantengruppe als Krönungsfiguren.
Gegenüber der Variante des thronenden Jupiters, die etwa im Süden der Provinz Niedergermanien überwiegt, bildet in Obergermanien der einen Giganten niederreitende oder -fahrende Gott das häufigere Motiv. Die bereits ab neronischer Zeit im Arbeitsgebiet belegten Säulen erlebten ihre besondere Blüte vor allem während des 2. und 3. Jh. n.Chr.. Erhaltenen Stiftungsinschriften zufolge, wie z.B. auf dem Begleitaltar einer Säule aus dem Bereich der Villa rustica von Niefern-Öschelbronn (Enzkr. / BW), wurden sie oft in Erfüllung eines Gelübdes als Dankesgabe errichtet. In Bauform und Skulpturenschmuck mischen sich in ihnen römische und einheimisch keltische Glaubensvorstellungen. Von den Teilen mehreren hundert bislang bekannter Säulen wurden nicht wenige auch auf dem Areal vermuteter oder durch Grabungen gesicherter Gutshöfe geborgen.

 

 

 

Jupitergigantensäule der Villa rustica von Niefern-Öschelbronn; Fragment des reitenden Jupiter
Jupitergigantensäule eines Gutshofes Mosbach-Diedesheim
Jupitergigantensäule eines Gutshofes Mosbach-Diedesheim

Wie beispielsweise in Gundelsheim-Böttingen (Kr. Heilbronn / BW), Mosbach-Diedesheim (Neckar-Odenwald-Kr. / BW) oder auch Mühlacker-Enzberg (Enzkr. / BW), fanden sich Trümmer der Säulen dabei nicht selten in der Verfüllung von Brunnen. Abgesehen von dem naheliegenden Gedanken an eine bloße Entsorgung, könnte sich in diesem Phänomen eventuell auch eine Art von ritueller Bestattung zum Zeitpunkt der Auflassung der Höfe im Verlauf des 3. Jh. n.Chr. manifestieren.
Selbst losgelöst von derartigen Großmonumenten oder speziellen Kultbauten sind schließlich aus Villenarealen eine ganze Anzahl von Kleinreliefs/-skulpturen und -altären bekannt. Unter den verehrten Gottheiten befindet sich nicht selten Fortuna, die beispielweise aus Haupthäusern, Badegebäuden und schließlich wiederum Brunnen in Bad Rappenau-Babstadt (Kr. Heilbronn / BW), Korntal-Münchingen (Kr. Ludwigsburg / BW), Oberndorf-Bochingen a. N. (Kr. Rottweil / BW), Pforzheim-Brötzingen (Stadt Pforzheim / BW) oder Weinsberg; Kr. Heilbronn (BW) bekannt ist. Des weiteren liegen etwa Hinweise auf eine Verehrung der Epona u.a. aus Bad Rappenau-Babstadt (Kr. Heilbronn / BW) oder Sachsenheim-Großsachsenheim (Kr. Ludwigsburg / BW) sowie ein Dioskurenrelief aus Stammheim (Kr. Calw / BW) oder ein Relief des Merkur aus einem Wirtschaftsgebäude in Lauffen a. N. (Kr. Heilbronn / BW) vor. Unter Einbeziehung vermuteter und prospektierter Gutshöfe ließe sich diese Liste noch entsprechend weiter fortsetzen.

Einfriedungen und Gliederungselemente

Zu den charakteristischen Elementen der Villae rusticae in den Nordwestprovinzen gehört die Einfriedung des bebauten Hofareals mit einem Zaun, einer Hecke, einem Graben oder einer Mauer. Wo der Unfang der Untersuchungen einen Beurteilung zuläßt, sind auch bei den Gutshöfen im Betrachtungsgebiet in der Regel Umfriedungen nachzuweisen. Ausnahmen könnten lediglich die oben näher beschriebenen Kleinst- bzw. Kompaktgehöfte darstellen, bei denen mitunter allerdings schon das Haupthaus hinsichtlich seiner Bauweise eine in sich abgeschlossene Version von Wohn-, Wirtschafts- und Hofbereich bildet. Wie ein recht gut untersuchtes Beispiel aus Wurmlingen (Kr. Tuttlingen / BW) nahelegt, scheinen derartige Anlagen, selbst wenn im Verlauf ihres Bestehend noch das eine oder andere Nebengebäude zum Haupthaus hinzukam, zum Teil keinerlei nachweisbare Umfriedung besessen zu haben. Bei den übrigen Villae rusticae sind demgegenüber fast ausschließlich gemauerte Einfriedungen nachgewiesen. Dies mag in erster Linie auf den ungleich besseren Kenntnisstand der Steinbauperioden gegenüber den gelegentlich vorausgegangenen Holzbauphasen der Gutshöfe beruhen. Wo letztere etwas besser bekannt sind, konnten, wie immerhin etwa in Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW), Oberndorf-Bochingen a. N. (Kr. Rottweil / BW) oder Walldorf (Rhein-Neckar-Kr. / BW), auch Gräbchen von Zaun- bzw. Palisadenumfriedungen festgestellt werden.

 

Holzbauphase der Villa rustica von Bondorf
Gutshof von Oberndorf-Bochingen a. N.
Villa rustica von Bruchsal-Obergrombach

Mit abschnittsweise zweireihigem Verlauf dienten sie während der Holzbauphase einer Villae rustica in Bondorf (Kr. Böblingen / BW) eventuell sogar gleichzeitig als Hofbegrenzung und Viehgehege. Eine mögliche Kombination aus Graben-/Palisadenabschnitten im Wechsel mit einer Steinmauer wird schließlich bei einer Anlage in Bruchsal-Obergrombach (Kr. Karlsruhe / BW) vermutet, deren Umfassungsmauern zum Teil abrupt abbrechen. Wie manche der genannten Beispiele erkennen lassen, folgen die jüngeren Hofmauern, sofern keine Erweiterung des Hofes erfolgte, oft ziemlich genau den älteren Begrenzungen, was deren Nachweis zum Teil unmöglich macht. In der Regel umschließen sie ein mehr oder minder rechteckiges, leicht rautenförmiges oder trapezoides Areal. Wie u.a. Befunde aus Bondorf (Kr. Böblingen / BW) und Mundelsheim (Kr. Ludwigsburg / BW) verdeutlichen, waren die Mauern gelegentlich mit Fugenstrich versehen und besaßen eine gedeckte Mauerkrone. Während in Mundelsheim eine Abdeckung aus Sandsteinplatten verwendet wurde, benutzte man etwa in Bondorf und Hechingen-Stein (Zollernalbkr. / BW) Dachziegel.

 

 

 

 

Villa rustica "Ziegelscheuer" in Ladenburg; Toranlage
Villa rustica am Hedwigshof bei Ettlingen; Toranlage
Villa rustica in Tengen-Büßlingen; Torbereich mit "Pförtnerhaus"

Im Zugangsbereich der Gutshöfe kommen, abgesehen von einfachen Durchlässen, vereinzelt auch akzentuierte Torwangen, so etwa in Ladenburg (Rhein-Neckar-Kr. / BW), oder gar ausgeprägte Torbauten, wie in Pforzheim-Hagenschieß (Stadt Pforzheim / BW) oder Ettlingen (Kr. Karlsruhe / BW), vor. Das Tor flankierende Gebäude, beispielsweise in Tengen-Büßlingen (Kr. Konstanz / BW) und Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW), werden zum Teil als Verwalter- oder auch Torwärterhäuser interpretiert.
Außer den Umfassungsmauern sind auf mehreren Villae rusticae auch Mauerzüge vorhanden, die das Hofareal durchschneiden. Je nach Geländetopographie mag es sich dabei in einigen Fällen, wie vielleicht bei einem unmittelbar vor dem Einschnitt des Moseltales gelegenen Gutshof in Winningen (Kr. Mayen-Koblenz / RLP), um Hangsicherungs-/Terrassierungsmauern handeln. Demgegenüber dienten beispielweise Mauern in Bietigheim-Bissingen (Kr. Ludwigsburg / BW), Ludwigsburg-Hoheneck (Kr. Ludwigsburg / BW) oder Weitersbach (Kr. Birkenfeld / BW) eindeutig der Abteilung einzelner Wirtschaftsareale, u.a. eventuell zu viehhalterischen Zwecken.

Gutshof von Winningen
Villa rustica von Weitersbach

Auf eine mögliche Separierung repräsentativer Garten- bzw. Parkanlagen deuten schließlich Mauern bzw. Abschnittsmauern hin, die, wie in Ettlingen (Kr. Karlsruhe / BW) und bedingt auch in Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW), unter Anbindung an das Haupthaus, weitgehend unbebaute Freiflächen auf dessen Rückseite vom Wirtschaftsteil des Hofes isolieren. Ihre Funktion kommt der von Trennmauern zwischen der Pars rustica (Wirtschaftsteil) und Pars urbana (Wohnteil), die etwa bei Höfen vom Axialschema im schweizerischen Teil von Obergermanien mehrfach belegt sind, schon sehr nahe.

Gutshof in Heitersheim; stark schematisierter Gesamtplan der Bauphase III


Abgeteilte Areale sind letztlich jedoch nicht nur auf den Kernbereich der Villae rusticae beschränkt, sondern schließen sich gelegentlich auch als umfriedete Annexe an die Außenseite der Hofmauer an. Während es sich bei zahlreichen leichten Mäuerchen vor dem Südabschnitt der westlichen Gutshofmauer in Ludwigsburg-Hoheneck (Kr. Ludwigsburg / BW) vermutlich um Viehpferche handelt, bleibt die Funktion eines gewaltigen Mauerannexes an der Westseite einer Villa rusticae in Bondorf (Kr. Böblingen / BW) unklar.


Gutshof von Ludwigsburg-Hoheneck;
3. Bauphase
Villa rustica von Bondorf;
Steinbauperiode

Da seine Südbegrenzung noch nicht archäologisch erfaßt wurde, ist nicht auszuschließen, daß er fast noch einmal die gleiche Fläche einnahm, wie der Kernbereich der Villa. Sofern es sich nicht um Stützpfeiler handelt, könnten zudem drei Maueranschlüsse an der südlichem Hofeinfriedung auf zwei weitere umgrenzte Außenareal hindeuten. Das eine hätte dann zumindest einen in diesem Bereich nachgewiesenen Kalkbrennofen enthalten. Hingegen sind wirkliche Gebäudestrukturen innerhalb äußerer Annexe im Arbeitsgebiet bislang kaum bekannt. Immerhin kann hier auf die im Zusammenhang mit den Heiligtümern schon behandelte "Götterhalle" verwiesen werden, deren trapezoide Umfassungsmauer an die Nordwestecke eines Guthofes in Eutingen-Rohrdorf (Kr. Freudenstadt / BW) anbindet. Soweit die ergrabenen Mauerzüge Schlußfolgerungen gestatten, begrenzte der Kultbezirk möglicherweise einen weiteren Annex im Westen des Hofes. Ein derzeit singulärer Baubefund liegt schließlich auch aus einer Villa in Kirchheim a. N. (Kr. Ludwigsburg / BW) vor.

Haupthausbereich eines Gutshofes in Kirchheim am Neckar

Im Bereich eines hier exakt in der Achse der westlichen Hofmauer errichteten Badegebäudes deuten zwei nach Westen abgehende, nicht weiter verfolgte Stichmauern eventuell auf einen äußeren Annex hin, während im Osten ein mehreckig um das Gebäude herumgeführter Mauerzug mit Pforte das Bad vom restlichen Hofareal abschneidet. Aus welchen Gründen diese Separierung erfolgte und wozu die potentielle Annexfläche westlich der Therme diente, ist ungewiß.

Hinweise auf Villenbesitzer

Über die Besitzer bzw. Bewirtschafter einzelner Villen ist im vorliegenden Arbeitsgebiet nur sehr wenig bekannt. Einen der wichtigsten Funde bildet dabei ein leider stark zerstörter Mosaikboden aus dem Haupthaus eines Gutshofes in Laufenburg (Kr. Waldshut / BW). In zwei übereinander angeordneten Tabulae ist hier folgende Inschriften erhalten:

[                                   ]
SANC[  ] (S)ANCTINI
ET SANCT(E)I ATTICI
-----------------------------
PRIS(C)[             ](I)VS
CLIEN[                     ](I)
CVST[                          ]
(R)[                               ]

Eine mögliche Rekonstruktion der Inschrift besagt, daß ein gewisser Priscus, bei dem es sich um den derzeitigen Pächter (cliens) und möglicherweise ehemaligen Verwalter (custos) des Gutshofes handelt, den Mosaikboden zu Ehren des Sancteius Sanctinus und Sancteius Atticus, bei denen es sich wohl um die Besitzer des Anwesens handelt, verlegen ließ (siehe dazu u.a. Rothkegel 1994, 43f.). Gentilnamen wie Sanctus, Sanctius, Sancteius oder Sanctinus sind in der unmittelbar benachbarten Schweiz offenbar häufig in Zusammenhang mit einheimischen Personen belegt (siehe Jahrb. SGU, 1939, 96f.). Somit kämen hier vielleicht zwei Brüder aus einer romanisierten Helvetier- oder Raurakerfamilie als Villenbesitzer in Frage. Die Inschrift verdeutlicht zudem, daß einerseits eine luxuriöse Ausstattung des Haupthauses nicht zwangläufig auf eine lokale Präsenz des Besitzers hindeutet und sich andererseits Pachtobjekte nicht immer zwangsläufig durch eine bescheidenere Gestaltung auszeichnen müssen.

 

 

 

Villa rustica in Laufenburg;
Grabungsphoto und Umzeichnung
Altar zur Jupitersäule der Villa rustica von Niefern-Öschelbronn

Weitere Hinweise auf Villenbewohner sind mitunter auch in Weiheinschriften auf Monumenten, wie etwa den im Betrachtungsgebiet häufig vorkommenden Jupitersäulen belegt. So ist beispielsweise in Verbindung mit einer solchen Säule vom Areal eines Gutshofes in Niefern-Öschelbronn (Enzkr. / BW) ein Altar des späten 2./frühen 3. Jh. n.Chr. mit folgender Inschrift bekannt: "Zu Ehren des göttlichen Kaiserhauses, Jupiter, dem Besten und Größten, hat Valeriana, die Schwester, für Maternus Marcianus als Einlösung eines Gelübdes (das Monument) gesetzt, froh, gern und wie es sich gebührt". Die Namen Maternus und Marcianus sind im Rhein- und Neckargebiet häufiger belegte (siehe u.a. Fischer 1925-1928). Ob es sich bei der Familie um die Besitzer oder nur um Pächter des Anwesens handelt, geht aus der Inschrift nicht hervor.

Gutshof von Heitersheim; Keramikfunde

Genauso unklar bleibt letztlich auch die Stellung der Person, die auf dem Gutshof von Heitersheim (Kr. Breisgau-Hochschwarzwald / BW) eine lokale Keramikproduktion unterhielt und einen Teil der Ware mit "L. I[---]" stempeln bzw. mit "FONTI" handsignieren ließ oder gar selbst entsprechend kennzeichnete. Bei einer Zuweisung der Namensfragmente ist hier ebenso an den Besitzer oder Pächter des luxuriösen Gutes zu denken wie beispielsweise an einen im Auftrag des Bewirtschafters vor Ort tätigen Töpfer, der vielleicht Überschüsse signierte und auf eigene Rechnung veräußern konnte.

Gräber

Über die zwangsläufig zu jedem Gutshof gehörenden Gräberfelder ist bislang im Betrachtungsgebiet recht wenig greifbar, sofern man von Grabgruppen ohne eindeutige Zugehörigkeit zu einer untersuchten und als Villa rustica identifizierten Siedlungsstelle absieht. Zu einem gewissen Teil macht sich hierin vielleicht die bislang nur ausschnitthafte Erfassung der meisten Gutshöfe bemerkbar. Von Ausnahmen abgesehen, wie beispielsweise einigen Brandgräbern aus der Zeit der Holzbauphase eines Landgutes in Oberndorf-Bochingen a. N. (Kr. Rottweil / BW), die an der Hofmauer des erweiterten Areals der jüngeren Steinbauphase gefunden wurden, deuten allerdings auch annähernd vollständig erforschte Anlagen darauf hin, daß innerhalb der Hofeinfriedungen und unmittelbar davor in der frühen und mittleren Kaiserzeit wohl nur in begrenztem Maße mit Bestattungen zu rechnen ist. So liegen etwa die den Villen am Annaberg in Bad Dürkheim (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP), Boos (Kr. Bad Kreuznach / RLP), Heidesheim (Kr. Mainz-Bingen / RLP), Katzenbach (Donnersberg-Kr. / RLP) und Wachenheim (Kr. Bad Dürkheim-Weinstraße / RLP) wahrscheinlich zuordenbaren Gräber teils zwischen 100 m und 400 m vom Gutshof entfernt. In der Regel handelt es sich bei ihnen um Brandbestattungen.
Auch zu den Grabbauten gibt es derzeit nur wenige Anhaltspunkte. Außer möglichen Grabhügel in der Nähe einer Villa in Weiterbach (Kr. Birkenfeld / RLP), ist etwa für fünf Steinbauten, die in rund 800 m Entfernung von einem Landgut in Kirchheim a. N. (Kr. Ludwigsburg / BW) entdeckt wurden, bisweilen eine Interpretation als Grabtempel vorgeschlagen worden. Alternativ könnte es sich bei den einräumigen Steingebäuden mit Hinweisen auf eine Skulpturenausstattung jedoch auch um Bauten eines kleinen Kultbezirkes handeln.

 

 

 

 

Gesamtplan der potentiellen Grabtempel im Schloßwald
Grabskulpturengruppe aus dem Umfeld der Villa rustica

Ein sicherer Beleg für das Vorkommen einer zum Teil recht aufwendigen Grabarchitektur im Umfeld der Gutshöfe stammt hingegen aus Rothselberg (Kr. Kusel / RLP). Über einem 2,7 m auf 1,5 m großen Fundament erhob sich hier ein vermutlich altarförmiges Monument, auf dessen Oberseite drei steinerne Skulpturengruppen Platz fanden. Während die mittlere einen Löwen über seiner menschlichen Beute zeigt, bestehen die beiden flankierenden Gruppen jeweils aus einem Eber, der ein Schwein zwischen den Läufen hält. Wie auch in einer Kirche auf dem Areal des Gutshofes in Medard (Kr. Kusel / RLP) eingemauerte Blöcke mit Ranken-/Tierdekor und einer Szene aus dem Medeazyklus zeigen, kamen solche aufwendigeren Grabmonumente wohl durchaus häufiger vor. Aus Repräsentationsgründen muß mit ihrer Aufstellung, abgesehen von einer erkennbaren Nähe zum jeweiligen Hofareal, wohl vor allem auch in Sichtweite oder entlang nahegelegener Straßenzüge gerechnet werden. Es scheint deshalb durchaus möglich, daß das Fundament eines aufwendigen Grabbaus in Karlsruhe-Durlach (Stadt Karlsruhe / BW), das zusammen mit dem Grabstein des im Alter von 100 Jahren gestorbenen Veteranen Flavius Sterius unweit der römischen Straßenverbindung Heidelberg-Basel entdeckt wurde, mit den Bewohnern eines unmittelbar jenseits der Pfinz gelegenen Gutshofes in Verbindung gebracht werden muß.

Warum sich vom einstigen Bestand entsprechender ländlicher Großgrabmäler nur noch so wenige Belege erhalten haben, illustriert recht gut der Fundort der oben erwähnten Architekturteile in der Kirche von Medard. Offensichtlich wurden die Bauten zum Teil bereits in spätrömischer Zeit als Quelle leicht zugänglichen, noch verwendbaren Baumaterials wieder abgebrochen.



Christian Miks

Literaturliste

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